So hat beispielsweise ein Mandant folgendes Schreiben von einem Inkassoinstitut erhalten:
Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer 54572 vom 01.05.2017 noch immer nicht beglichen.
Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.
Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 04.08.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.
Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird eine Spedition beauftragt.
Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird.
Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.
Sollten Sie Widerstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen.
Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Dienstag, den 01.08.2017.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern.
Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr.
Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen.
Ihre Registrierungsdaten:
E-Mail Adresse: xxx
Anmeldezeitpunkt: xxx
Ihre IP-Adresse: xxx (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Computers)
Internetprovider: xxx
Vielen Dank
Hierzu sind einige Anmerkungen dringend erforderlich:
Das Inkassoinstitut behauptet, dass ein Vollstreckungstitel erwirkt worden sei
Diese Angabe ist schlichtweg falsch. Ein Vollstreckungstitel existierte tatsächlich nicht. Ein solcher ist unserem Mandanten weder zugestellt worden, noch wurde ein solcher Titel überhaupt durch das Inkassoinstitut beantragt.
Hierzu müssen Sie wissen, dass ein Vollstreckungstitel nicht existieren kann, ohne dass Sie hiervon Kenntnis haben durch eine entsprechende Zustellung durch das betreffende Gericht.
Das Inkassoinstitut droht mit einer Vollstreckung
Eine Vollstreckung ist jedoch nicht möglich ohne einen Vollstreckungstitel. Das Inkassoinstitut kündigt die Vollstreckung durch ein „Inkassoteam“ an. Vollstreckungen werden jedoch in Deutschland ausschließlich durch die Vollstreckungsorgane, also Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht durchgeführt. Nur diese Stellen haben die rechtliche Befugnis zur Durchführung von Vollstreckungen.
Das Inkassoinstitut kündigt den Abtransport von Wertgegenständen mittels Kleintransporter oder Spedition an
Tatsächlich ist dieses aus den obigen Gründen nicht möglich.
Das Inkassoinstitut kündigt die Öffnung der Wohnungstür an
Auch dieses geht aus den obigen Gründen selbstverständlich nicht.
Das Inkassoinstitut kündigt an, dass die Polizei bei der Durchführung der „Vollstreckung“ behilflich sein wird
Tatsächlich führt die Polizei selbstverständlich nicht die Vollstreckung von zivilrechtlichen Titeln durch.
Die gesamte Vorgehensweise des Inkassoinstituts kann nur als völlig unseriös angesehen werden.
Sollten auch Sie sich derartiger Druckausübung ausgesetzt sehen, sollten Sie sich dringend hiergegen zur Wehr setzen.
Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.