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Internetrecht und Vertragsrecht | 20.06.2016

Branchenbuchabzocke

In Sachen abvz.de storniert die digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh die Verträge

Digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh verzichtet auf Forderungen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Unsere Rechtsanwaltskanzlei konnte erfolgreich die Forderung der „digitalen vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh“ wegen eines angeblich beauftragten Business Eintrags in das Internetverzeichnis abvz.de abwehren.

Die digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh hat auf unser Betreiben den angeblich fernmündlich geschlossenen Auftrag über einen Business Eintrag auf www.abvz.de storniert. Ursprünglich verlangte das Unternehmen von unseren Mandanten Zahlung von 598,00 Euro netto. Unserer Ansicht nach bestand die Forderung jedoch nicht, da der Vertrag täuschungsbedingt zustande gekommen ist. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam sein kann.

Anwaltliche Hilfe

Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh wegen eines ungewollt beauftragten Business Eintrags auf abvz.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh.

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Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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