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Datenschutzrecht und Internetrecht | 23.09.2016

Datenschutz

Im Visier der Daten­schützer: Daten­weitergabe an Facebook - WhatsApp abgemahnt

Bundes­verband der Verbraucher­zentralen verlangt eine Unterlassungs­erklärung bis zum 21. September 2016

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Datenschutz gehört nicht unbedingt zu den Erfolgs­rezepten für digitale Geschäfts­modelle im Bereich sozialer Netzwerke oder Messenger. Das gilt auch für WhatsApp. Der Dienst hatte nie den besten Ruf, sich besonders um die Geheim­haltung der Daten seiner inzwischen mehr als einer Milliarde Nutzer zu kümmern. Nun ist WhatsApp wegen der geplanten Daten-Weitergabe an Facebook ins Visier der Daten­schützer geraten.

Verbraucherschützer fordern Datenschutz ein

Es geht um die neuen Nutzungs- und Daten­schutz­bestimmungen, die eine Weitergabe persönlicher Daten von WhatsApp an Facebook vorsieht. Der Bundes­verband der Verbraucher­zentralen (VZBV) hat deswegen WhatsApp abgemahnt und verlangt eine Unterlassungs­erklärung bis zum 21. September 2016.

Der Verband begründet sein Vorgehen damit, dass Facebook bei der Übernahme äußerte, WhatsApp bleibe unabhängig. Darauf, so VZBV-Vorstand Klaus Müller müssten die Verbraucher vertrauen dürfen. Er sieht durch diesen und andere Schritte der Social Media-Giganten die Privat­sphäre der Nutzer in Gefahr.

Widerstand (meist) zwecklos

Nach der Änderung der Daten­schutz­bestimmungen durch WhatsApp konnten Nutzer viel Empörung und viele vermeintlich praktische Tipps im Internet finden. Wehren kann man sich gegen die neuen Bestimmungen jedoch nicht wirklich – zumindest, wenn man den Messenger-Dienst weiter nutzen möchte.

Allein die Nutzung der Daten zu Werbe­zwecken muss von Bestands­kunden wohl nicht hingenommen werden. Hierzu finden sich sowohl in den Netzwerken selbst als auch auf Internet­seiten spezialisierter Kanzleien praktische Hinweise.

Problematisch aus datenschutz­rechtlicher Sicht bleibt die Bestimmung von WhatsApp, dass der Nutzer dem Dienst regelmäßig die Telefon­nummern in seinem Adressbuch zur Verfügung stellt. Das bezieht sich nicht nur auf WhatsApp-Kontakte sondern auch auf alle übrigen.

Mutter und Tochter, Big Data und Big Money

Welche Mutter will nicht gerne wissen, mit wem die Tochter den ganzen Tag telefoniert? Das gilt auch für die Konzern­mutter Facebook, wenn es um das Tochter­unternehmen WhatsApp geht.

Fast 20 Milliarden Dollar betrug das Brautgeld bei der damaligen Elefanten-Hochzeit in der Social Media-Welt. Soviel hatte Facebook für den Messenger-Dienst auf den Tisch gelegt. Viel Geld für ein Unternehmen, bei dem eine Strategie zum Geld­verdienen nicht so wirklich ersichtlich ist.

Allein die gewaltige Zahl der Nutzer und ihrer Daten ist in der Welt des Big Data jedoch Anlass Genug, Begehrlichkeiten zu wecken. Nicht anderes gilt für den Käufer Facebook, das mit dem Deal nicht nur einen großen Konkurrenten an die Leine nahmen. Facebook erhielt dadurch grund­sätzlich auch Zugriff auf viele weitere Daten.

Die Ambitionen von Facebook überraschen daher nicht und es bleibt abzuwarten, ob der Gegenwind der Daten­schützer mehr als ein laues Lüftchen im Gesicht des Internet­giganten werden wird.

Ein Fachbeitrag von

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