Verbraucherschützer fordern Datenschutz ein
Es geht um die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, die eine Weitergabe persönlicher Daten von WhatsApp an Facebook vorsieht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat deswegen WhatsApp abgemahnt und verlangt eine Unterlassungserklärung bis zum 21. September 2016.
Der Verband begründet sein Vorgehen damit, dass Facebook bei der Übernahme äußerte, WhatsApp bleibe unabhängig. Darauf, so VZBV-Vorstand Klaus Müller müssten die Verbraucher vertrauen dürfen. Er sieht durch diesen und andere Schritte der Social Media-Giganten die Privatsphäre der Nutzer in Gefahr.
Widerstand (meist) zwecklos
Nach der Änderung der Datenschutzbestimmungen durch WhatsApp konnten Nutzer viel Empörung und viele vermeintlich praktische Tipps im Internet finden. Wehren kann man sich gegen die neuen Bestimmungen jedoch nicht wirklich – zumindest, wenn man den Messenger-Dienst weiter nutzen möchte.
Allein die Nutzung der Daten zu Werbezwecken muss von Bestandskunden wohl nicht hingenommen werden. Hierzu finden sich sowohl in den Netzwerken selbst als auch auf Internetseiten spezialisierter Kanzleien praktische Hinweise.
Problematisch aus datenschutzrechtlicher Sicht bleibt die Bestimmung von WhatsApp, dass der Nutzer dem Dienst regelmäßig die Telefonnummern in seinem Adressbuch zur Verfügung stellt. Das bezieht sich nicht nur auf WhatsApp-Kontakte sondern auch auf alle übrigen.
Mutter und Tochter, Big Data und Big Money
Welche Mutter will nicht gerne wissen, mit wem die Tochter den ganzen Tag telefoniert? Das gilt auch für die Konzernmutter Facebook, wenn es um das Tochterunternehmen WhatsApp geht.
Fast 20 Milliarden Dollar betrug das Brautgeld bei der damaligen Elefanten-Hochzeit in der Social Media-Welt. Soviel hatte Facebook für den Messenger-Dienst auf den Tisch gelegt. Viel Geld für ein Unternehmen, bei dem eine Strategie zum Geldverdienen nicht so wirklich ersichtlich ist.
Allein die gewaltige Zahl der Nutzer und ihrer Daten ist in der Welt des Big Data jedoch Anlass Genug, Begehrlichkeiten zu wecken. Nicht anderes gilt für den Käufer Facebook, das mit dem Deal nicht nur einen großen Konkurrenten an die Leine nahmen. Facebook erhielt dadurch grundsätzlich auch Zugriff auf viele weitere Daten.
Die Ambitionen von Facebook überraschen daher nicht und es bleibt abzuwarten, ob der Gegenwind der Datenschützer mehr als ein laues Lüftchen im Gesicht des Internetgiganten werden wird.