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Internetrecht und Vertragsrecht | 20.03.2015

Branchenbuchabzocke

IM Internet Medien Service GmbH mit 3. Mahnung wegen Branchenbucheintrags in regionalesbranchenbuch.net

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die IM Internet Medien Service GmbH droht mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Die IM Internet Medien Service GmbH verlangt Zahlung von 1.413,72 Euro für den Branchenbucheintrag auf regionalesbranchenbuch.net.

Wer sich weigert die Rechnung der IM Internet Medien Service GmbH in Höhe von 1.413,72 Euro wegen eines angeblich beauftragten Eintrags im Verzeichnis regionalesbranchenbuch.net zu bezahlen, erhält schnell zwei Mahnungen. Wer diese Schreiben ignoriert, bekommt eine „3. Mahnung“. In dieser wird im Falle der nicht fristgerechten Zahlung die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht. Die IM Internet Medien Service GmbH droht somit mit einem Mahnbescheid.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Mahnung der IM Internet Medien Service GmbH wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Eintrags in das Branchenverzeichnis regionalesbranchenbuch.net erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur IM Internet Medien Service GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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