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Vertragsrecht | 05.03.2015

Erfolg

IM Internet Medien Service GmbH erstattet zu Unrecht gezahlten Betrag zurück

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Betreiber des Internetverzeichnisses regionalesbranchenbuch.net verzichtet auf Forderungen.

Rückerstattung durch IM Internet Medien Service GmbH aufgrund anwaltlicher Tätigkeit

Wer die Rechnung der IM Internet Medien Service GmbH wegen eines angeblich beauftragten Eintrags im Internetverzeichnis regionalesbranchenbuch.net bezahlt hat und nachträglich feststellt, dass das gesamte Vertragsverhältnis auf eine Täuschung beruht, hat gute Chancen sein Geld zurück zu bekommen. Jedenfalls ist dies der SI Rechts­anwalts­gesellschaft erfolgreich gelungen. Die IM Internet Medien Service GmbH zahlte an unsere Kanzlei 1.413,72 Euro zurück, die wir jetzt an unseren Mandanten weiterleiten.

Anwaltliche Hilfe

Unsere Rechtsanwaltskanzlei, die SI Rechts­anwalts­gesellschaft hilft Ihnen bei der Rückforderung von geleisteten Zahlungen und der Abwehr weiterer Zahlungsaufforderungen wegen eines angeblich beauftragten Branchenbucheintrags.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur IM Internet Medien Service GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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