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Arzthaftungsrecht und Schadensersatzrecht | 19.12.2019

Behandlungs­fehler

Hirnschaden nach Nasen-OP: Klinik muss 800.000 Euro Schmerzens­geld für zahlen

Gravierende Schäden infolge der Sauerstof­funter­versorgung recht­fertigt Höhe des Schmerzens­geldes

Nach einem Behandlungs­fehler bei einer Nasenbein-OP erlitt ein junger Mann schwere Hirn­schäden. Laut einer Entscheidung des Land­gerichts Gießen - Az.: 5 O 376/18 - hat er Anspruch auf insgesamt 800.000 Euro Schmerzens­geld. Damit zählt die Summe zu den höchsten, die ein deutsches Gericht in solchen Fällen bisher für angemessen hielt.

Schwere Hirnschädigung bei Routineoperation

2013 wurde der damals 17 Jahre junge Mann im Uniklinikum Gießen-Marburg (UKGM) wegen eines Nasen­beinbruchs operiert. Bei der Routine­operation unterlief dem Personal bei der Bedienung des Sauerstoff­gerätes ein fataler Fehler: Der Kläger erhielt während der Vollnarkose 25 Minuten lang zu wenig Sauerstoff, weil die Schläuche des verwendeten Beatmungs­geräts fehlerhaft angeschlossen worden waren. Durch die Sauerstof­funter­versorgung kam es zu einer schweren Hirn­schädigung.

LG bejaht Schmerzensgeldanspruch von 800.000 Euro

Der Patient hatte in einem vorgelagerten Prozess bereits 500.000 Euro Schmerzens­geld von der beklagten Klinik erhalten. In dem Zivil­verfahren vor dem Landgericht Gießen forderte die Familie nun weitere 500.000 Euro. Die Richter erachteten diese Summe als zu hoch, befanden jedoch 800.000 Euro insgesamt für angemessen und sprachen dem Kläger die Zahlung von weiteren 300.000 Euro zu.

Gravierende Schäden rechtfertigen Höhe des Schmerzensgeldes

Als Begründung führte das Gericht die schlimmen Folgen für den Mann an. Dieser sei zu einem selbst­bestimmten Leben nun nicht mehr in der Lage. Zudem verwiesen die Richter noch auf sein sehr junges Lebensalter und darauf, dass die Hirn­schädigung „aus einer fehler­haften Bedienung des Beatmungs­geräts und damit aus dem Bereich eines voll beherrsch­baren Risikos “ resultiere. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechts­kräftig.

Wir helfen Ihnen gerne!

Patienten, die einem vermeid­baren Behandlungs­fehler zum Opfer gefallen sind und mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben müssen, sollten ihre Ansprüche gegenüber der zuständigen Klinik geltend machen. Gerne prüfen wir in unserer Kanzlei Ihre Ansprüche und beraten Sie in einem kostenlosen Erst­gespräch zu den Erfolgs­aussichten in Ihrem Fall.

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