Schwere Hirnschädigung bei Routineoperation
2013 wurde der damals 17 Jahre junge Mann im Uniklinikum Gießen-Marburg (UKGM) wegen eines Nasenbeinbruchs operiert. Bei der Routineoperation unterlief dem Personal bei der Bedienung des Sauerstoffgerätes ein fataler Fehler: Der Kläger erhielt während der Vollnarkose 25 Minuten lang zu wenig Sauerstoff, weil die Schläuche des verwendeten Beatmungsgeräts fehlerhaft angeschlossen worden waren. Durch die Sauerstoffunterversorgung kam es zu einer schweren Hirnschädigung.
LG bejaht Schmerzensgeldanspruch von 800.000 Euro
Der Patient hatte in einem vorgelagerten Prozess bereits 500.000 Euro Schmerzensgeld von der beklagten Klinik erhalten. In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Gießen forderte die Familie nun weitere 500.000 Euro. Die Richter erachteten diese Summe als zu hoch, befanden jedoch 800.000 Euro insgesamt für angemessen und sprachen dem Kläger die Zahlung von weiteren 300.000 Euro zu.
Gravierende Schäden rechtfertigen Höhe des Schmerzensgeldes
Als Begründung führte das Gericht die schlimmen Folgen für den Mann an. Dieser sei zu einem selbstbestimmten Leben nun nicht mehr in der Lage. Zudem verwiesen die Richter noch auf sein sehr junges Lebensalter und darauf, dass die Hirnschädigung „aus einer fehlerhaften Bedienung des Beatmungsgeräts und damit aus dem Bereich eines voll beherrschbaren Risikos “ resultiere. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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