Anleger können ihre Ansprüche im Musterverfahren kostengünstig anmelden
Den Anleger, die bisher noch keine Klage eingereicht haben, bietet sich nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Musterverfahren kostengünstig anzumelden, um die Verjährung ihres Schadensersatzanspruchs zu hemmen. Sobald das Hanseatische Oberlandesgericht einen Musterkläger bestimmt und das Musterverfahren im Klageregister des Bundesanzeigers bekannt gemacht hat, können die Anleger ihre Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten anmelden. Die Kosten des Musterverfahrens sind gegenüber denen der Klage wesentlich günstiger.
Gegen Musterbescheid kann nur noch beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt werden
Das Hanseatische Oberlandesgericht führt das Musterverfahren durch und entscheidet am Ende, ob der Prospekt fehlerhaft ist oder nicht – der sogenannte Musterentscheid. Gegen diesen kann nur noch Beschwerde beim BGH eingelegt werden. Die Anleger, die ihre Ansprüche im Musterverfahren angemeldet haben, müssen dann innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens eine Klage einreichen. Der Musterentscheid ist für diese Verfahren nicht bindend. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich das Landgericht Hamburg an dem Musterverfahrensentscheid orientieren wird. In der Praxis ist daher damit zu rechnen, dass die Prospektverantwortlichen es dann nicht mehr auf eine Klage ankommen lassen (deren Ausgang sie dann schon kennen), sondern die Auseinandersetzung stattdessen außergerichtlich beilegen wollen.
Achtung! Verjährungsfrist beachten!
Die Schadensersatzansprüche der Anleger, die sich am Reefer Flottenfonds beteiligt haben, verjähren im Jahr 2016 taggenau 10 Jahre nach der Zeichnung der Beteiligung. Sollte das Musterverfahren bis zu dieser Frist nicht bekannt gemacht worden sein, müssten die Anleger ihren Schadensersatzanspruch mit einer Klage gerichtlich geltend machen, damit keine Verjährung eintritt. Die Anmeldung des Schadensersatzanspruchs im Musterverfahren ist erst nach Bekanntmachung des Musterverfahrens im Klageregister des Bundesanzeigers möglich. Wir gehen davon aus, dass die Bekanntmachung in den nächsten Wochen erfolgen wird.