Flottenfonds V ohne Einkünfte
Hansa Treuhand hatte den Flottenfonds V im Juli 2007 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme 20.000 Euro beteiligen, insgesamt wurden rund 69 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Die Beteiligung verlief für die Anleger allerdings nicht nach Plan. Der Tanker MT HS Elektra wurde 2013 verlauft, für das Containerschiff MS HS Scott musste 2014 Insolvenzantrag gestellt werden. Nun befindet sich auch noch die Schiffsgesellschaft der MS HS Berlioz im vorläufigen Insolvenzverfahren. Für den Flottenfonds V kann damit kein Schiff mehr Einkünfte generieren. Anleger stehen damit vor dem Totalverlust ihrer Einlage.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:
Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Der Schlüssel dazu kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen.
Beteiligungen an Schiffsfonds wurden als sichere Geldanlage verkauft
Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als rentable und vor allem auch sichere Geldanlagen dargestellt. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 zeichnete sich allerdings ein völlig anderes Bild ab. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Dadurch gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Am Ende stand oft genug die Insolvenz und erhebliche Verluste für die Anleger.
Risiken wurden oft unzureichend aufgezeigt
Allerdings hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds informiert werden müssen. Dazu zählen nicht nur globale wirtschaftliche und politische Entwicklungen, sondern auch lange Laufzeiten, mangelnde Fungibilität, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko. Beteiligungen mit einem Totalverlust-Risiko können aber nur schwerlich als sichere Geldanlage gelten. Dennoch wurden Schiffsfonds auch als Baustein zur Altersvorsorge vermittelt. Die Risiken hingegen wurden in den Beratungsgesprächen häufig nur völlig unzureichend aufgezeigt. Aus einer solchen Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein.