Der Sachverhalt:
Der Kläger machte aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegenüber der Sparkasse Frankfurt geltend. Hintergrund war eine Beteiligung seiner beiden Söhne an dem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv. Die Zeichnung erfolgte im Jahr 2007. Geltend gemacht wurden Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Der Hintergrund: Sparkassen haben vor der Finanzkrise massenhaft hochriskante Geschäfte mit gebrauchten Lebensversicherungen gefördert. Für die Vermittlung dieser Geschäfte flossen Provisionen von bis zu 17 % an die Sparkassen.
Die Entscheidung:
Das Landgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass die Beklagte keine ordnungsgemäße Aufklärung über die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds einhergehenden Risiken und Nachteile erfolgt ist. Folgerichtig hat es die Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt. Damit ist es erneut gelungen gegen die Frankfurter Sparkasse ein positive Urteil zu erstreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit:
Die Entscheidung des Landgerichtes stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche gegen Banken und Sparkassen erfolgversprechend ist.
Urteil stärkt Position geschädigter Fondsanleger
Das seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittene Urteil stärkt erneut die Position von Zeichnern geschlossener Lebensversicherungsfonds. Diese haben nun die Möglichkeit, durch ein Vorgehen gegen die vermittelnden Banken oder Sparkassen eine Rückabwicklung der riskanten Kapitalanlage durchzusetzen.