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Versicherungsrecht | 03.04.2018

„Wider­spruchs­joker“

Göddecke Rechts­anwälte setzt sich erneut gegen Aachen Münchener Lebens­versicherung durch

„Widerspruchsjoker“ von über 30.000 Euro zündet bei Lebens- und Rentenversicherungen

Verwandeln auch Sie Ihre un­profitable Lebens- oder Renten­versicherung durch einen Widerspruch in bares Geld. Überlassen Sie dabei einem spezialisierten Anwalt die Korrespondenz mit dem Versicherer und profitieren Sie so schnell und sicher von dem „Wider­spruchs­joker“.

Genau das tat auch der von Göddecke Rechts­anwälte vertretene Mandant. Er hatte im Jahr 2006 eine Lebens­versicherung bei der Aachen Münchener mit dem Gedanken abgeschlossen, etwas Gutes für seine Alters­vorsorge zu tun. Tatsächlich wies die Versicherung dann jedoch nur dürftige Renditen aus und verschlang zudem noch enorme Abschluss- und Verwaltungs­kosten.

Der Mandant nutzte den „Wider­spruchs­joker“ und erklärte durch Göddecke Rechts­anwälte den Widerspruch. Der Versicherer zahlte daraufhin sämtliche Versicherungs­beiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus, was in diesem Fall nochmal mehr als 60 % der Beitrags­summe als Mehrwert bedeutete.

Mandant erhält zusätzlich 60 % der Beitragssumme als Mehrwert

Versicherer können heute vielfach nicht mehr die anfangs prognostizierten Renditen erwirtschaften. In Fachkreisen befürchtet man sogar einen Crash der ganzen Versicherungs­branche.

Vor diesem Hintergrund sollten Versicherungs­nehmer jetzt noch die Gunst der Stunde nutzen und sich mit einem finanziellen Maximum von ihrer un­profitablen Lebens- oder Renten­versicherung trennen.

Rück­kaufs­wert bezeichnet den Betrag, den ein Versicherer bei Kündigung an den Versicherungs­nehmer zurück­zahlt. Der Versicherer bringt hierbei seine Abschluss- und Verwaltungs­kosten in Abzug, sodass der Kunde dabei oftmals weniger erhält, als er einbezahlt hat.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherungs­nehmer mit anwaltlicher Hilfe vielfach bereits im außergerichtlichen Bereich zu ihrem Ziel kommen. Sollte dennoch einmal ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Know-How zur Seite.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Dieser Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Durch die Hin­zuziehung eines Fachmanns ersparen Sie sich als Versicherungs­nehmer viel Zeit und Ärger. In vielen Fällen kann der Fachmann auch ein wesentlich höheres Ergebnis erzielen als der Laie.

Punkte für Ihre Check-Liste

Prüfen Sie:

  • ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  • ob Ihre Vertrags­unterlagen eine Widerspruchs­belehrung enthalten
  • oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Wider­spruchs­belehrungen

Lassen Sie diese Widerspruchs­belehrung durch uns kostenfrei prüfen.

Wenn auch Sie über eine Lebens- oder Renten­versicherung aus dem betreffenden Zeitraum verfügen, reichen Sie Ihre Unterlagen einfach zur kosten­freien Prüfung bei uns ein.

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie unter https://lebensversicherung-widerrufen.tips/

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