Genau das tat auch der von Göddecke Rechtsanwälte vertretene Mandant. Er hatte im Jahr 2006 eine Lebensversicherung bei der Aachen Münchener mit dem Gedanken abgeschlossen, etwas Gutes für seine Altersvorsorge zu tun. Tatsächlich wies die Versicherung dann jedoch nur dürftige Renditen aus und verschlang zudem noch enorme Abschluss- und Verwaltungskosten.
Der Mandant nutzte den „Widerspruchsjoker“ und erklärte durch Göddecke Rechtsanwälte den Widerspruch. Der Versicherer zahlte daraufhin sämtliche Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus, was in diesem Fall nochmal mehr als 60 % der Beitragssumme als Mehrwert bedeutete.
Mandant erhält zusätzlich 60 % der Beitragssumme als Mehrwert
Versicherer können heute vielfach nicht mehr die anfangs prognostizierten Renditen erwirtschaften. In Fachkreisen befürchtet man sogar einen Crash der ganzen Versicherungsbranche.
Vor diesem Hintergrund sollten Versicherungsnehmer jetzt noch die Gunst der Stunde nutzen und sich mit einem finanziellen Maximum von ihrer unprofitablen Lebens- oder Rentenversicherung trennen.
Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Versicherer bei Kündigung an den Versicherungsnehmer zurückzahlt. Der Versicherer bringt hierbei seine Abschluss- und Verwaltungskosten in Abzug, sodass der Kunde dabei oftmals weniger erhält, als er einbezahlt hat.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherungsnehmer mit anwaltlicher Hilfe vielfach bereits im außergerichtlichen Bereich zu ihrem Ziel kommen. Sollte dennoch einmal ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Know-How zur Seite.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Dieser Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Durch die Hinzuziehung eines Fachmanns ersparen Sie sich als Versicherungsnehmer viel Zeit und Ärger. In vielen Fällen kann der Fachmann auch ein wesentlich höheres Ergebnis erzielen als der Laie.
Punkte für Ihre Check-Liste
Prüfen Sie:
- ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
- ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
- oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen
Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch uns kostenfrei prüfen.
Wenn auch Sie über eine Lebens- oder Rentenversicherung aus dem betreffenden Zeitraum verfügen, reichen Sie Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei uns ein.
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