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Bankrecht und Verbraucherrecht | 25.02.2021

Bau­kinder­geld

Gibt es auch Bau­kinder­geld bei vorhandener Immobilie im Ausland?

Eigentum im Ausland steht der Förderung mit dem Bau­kinder­geld nicht entgegen

Die Politik wollte Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohn­eigentums­bildung in Deutschland fördern. Aus diesem Vorhaben ist die Förderung mit dem sog. Bau­kinder­geld entstanden, das über die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (Im Folgenden: KfW) beantragt und gewährt wird.

Für dieses Förder­programm wurden 9,9 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. In einer KfW-Meldung vom 24.09.2020 wurde mitgeteilt, dass bereits rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Bau­kinder­geld gefördert wurden. Das beantragte Förder­volumen liegt bei 5,5 Mrd. EUR. Es sind also noch 4,4 Mrd. EUR vorhanden, die zur Verfügung gestellt werden können.

Diese Kriterien müssen erfüllt werden

Eines der Haupt­kriterien der Förderung ist der Erwerb von Neu- bzw. Bestands­immobilien in Deutschland für die Eigen­nutzung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020. Dabei darf der Antragsteller oder sein Ehepartner, Lebens­partner oder auch Lebens­gefährte kein Eigentum an einer anderen Immobilie haben.

Wie sieht es eigentlich mit der Immobilie im Ausland aus - entfällt dann die Förderung?

Folgenden Sachverhalt möchten wir in diesem Zusammenhang beleuchten:

Ein internationales Ehepaar (Ehemann Italiener, Ehefrau Deutsche) mit zwei minderjährigen Kindern leben in Deutschland. Der Ehemann ist Mit­eigentümer einer Wohnung in Italien. Ein Umzug nach Italien kommt nicht in Betracht. Die in Deutschland geschlagenen Wurzeln sollen mit dem Erwerb einer Immobilie vertieft werden. Das Bau­kinder­geld spielt bei der Finanzierung der erworbenen Immobilie eine wichtige Rolle.

Da der Ehemann Mit­eigentümer einer Wohnung in Italien ist, stellt sich die Frage, ob die Förderung mit dem Bau­kinder­geld möglich ist?

Grundlage für die Gewährung des Baukinder­geldes stellt das „KfW-Merkblatt 424 Zuschuss“ dar.

Zu dem Förderziel des Programms steht in diesem Merkblatt Folgendes:

„Förderziel

Die KfW und das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbst­genutzten Wohn­immobilien (Ein- oder Zwei­familien­häuser, Eigentums­wohnungen) für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohn­eigentums­bildung. Das Bau­kinder­geld hat das förder­politische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohn­eigentums­quote von Familien in Deutschland zu erhöhen.“

Daraus ergibt sich, dass die Wohn­eigentums­quote von Familien in Deutschland im europäischen Vergleich sehr niedrig ist. Deshalb hat sich die Bundes­regierung zum Ziel gesetzt, die Wohn­eigentums­quote von Familien in Deutschland zu erhöhen.

Das heißt, dass sich die Förderung mit dem Bau­kinder­geld ausschließlich auf Wohn­eigentums­bildung in Deutschland bezieht, um die Wohn­eigentums­quote von Familien in Deutschland zu verbessern.

Bei der Förderung mit dem Bau­kinder­geld kommt es auf die Staats­angehörigkeit nicht an, so dass internationale Familien wie in unserem Beispiel förder­fähig sind.

Im Hinblick auf das Förderziel erscheint es nicht zielführend zu sein, das Eigentum an Immobilien im Ausland als förder­feindlich zu bewerten, wenn mit dem Eigentum der Lebens­mittel­punkt der Familie in Deutschland gebildet wird.

Unser Fazit ist daher, dass das Eigentum im Ausland der Förderung mit dem Bau­kinder­geld nicht entgegensteht.

Wir helfen Ihnen gerne!

Die Erfolgs­aussichten müssen jedoch im Einzelfall begutachtet werden, deshalb zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies Erst­einschätzungs­gespräch. Um die abgelehnte Leistung zu kämpfen, ist aus unserer Sicht die richtige Strategie. In vielen Fällen übernimmt auch die Rechts­schutz­versicherung die Kosten.

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