Bei dem Unternehmen handelt es sich offenbar um ein Schwester-Unternehmen der Arztverzeichnis Regional SRL. Die beiden Firmen teilen sich nicht nur einen fast identischen Firmennamen, sondern betreiben zudem ähnlich klingende Branchenverzeichnisse. Während die Gewerbeverzeichnis Regional SRL das „Gewerbeverzeichnis“ betreibt, heißt es bei der Arztverzeichnis Regional SRL „Arztverzeichnis“. Zudem sind die Formulare, die die beiden Branchenbuchanbieter verschicken, nahezu identisch. Schließlich findet sich die Gewerbeverzeichnis Regional SRL unter derselben Anschrift, wie die Arztverzeichnis Regional SRL.
Die Anschrift lautet:
Gewerbeverzeichnis Regional SRL
Stefan Mihaileanu 26
024023 Bukarest, Rumänien
Einen Geschäftsführer benennt das Unternehmen nicht.
Kostenpflichtiger Grundeintrag im „Gewerbeverzeichnis“
Wie bereits oben kurz erwähnt verschickt die Gewerbeverzeichnis Regional SRL ein Formular, um an Kunden für das „Gewerbeverzeichnis“ zu gelangen. Die in dem Formular bereits voreingetragenen Daten sollen korrigiert und gegebenenfalls ergänzt sowie das Formular unterschrieben an das Unternehmen zurückgeschickt werden. Wer dem nachkommt, hat mit der Gewerbeverzeichnis Regional SRL jedoch einen Vertrag über einen Grundeintrag im „Gewerbeverzeichnis“ abgeschlossen. Der Vertrag hat laut den AGB des Branchenbuchanbieters eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sollte er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Vortäuschung einer bestehenden vertraglichen Beziehung
Aufgrund des Formulars kann schnell der Eindruck entstehen, dass mit der Gewerbeverzeichnis Regional SRL bereits eine vertragliche Beziehung besteht. So weist das Formular als Betreff „Ihr Eintrag“ auf. Hinzu kommt, dass für die Option „Grundeintrag“ keine Ankreuzmöglichkeit besteht. Der kostenpflichtige Grundeintrag wird also automatisch mit Rücksendung des unterzeichneten Formulars beauftragt. Der Betroffene erhält gar nicht die Möglichkeit, die bereits voreingetragenen Daten im Rahmen des von dem Unternehmen ebenfalls angebotenen kostenlosen Standardeintrags zu korrigieren. Er hat also nur die Wahl zwischen der Beauftragung des Grundeintrags oder einem fehlerhaften Standardeintrag.
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