Um Kunden für das Verzeichnis zu gewinnen, erhalten Gewerbetreibende ein Formular (siehe Beispiel des Formulars auf unserer Webseite). Wird dieses unterschrieben zurückgesandt, ist nach Auffassung der GES Registrat GmbH ein Vertrag zustandegekommen.
Überraschende Rechnung in Höhe von 588 Euro netto
Der Betreffende erhält dann eine Rechnung für den angeblich beauftragten Standardeintrag im Gewerberegistrat in Höhe von 588,00 Euro netto. Wer mit dem Gedanken einer Nichtzahlung der Rechnung spielt, dem droht das Unternehmen mit weiteren Kosten und Verzugzinsen.
Rechnung macht behördlichen Eindruck
Die Rechnung der GES Registrat GmbH macht ebenso wie bereits das Auftragsformular den Eindruck, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt. So befindet sich auf der Rechnung das Fantasiewappen sowie ein QR-Code. Das unter dem Wappen befindliche Kästchen ist ebenso amtlich gestaltet.
Weitere Infos zur GES Registrat GmbH und zur Gewerberegistrat finden Sie auf der Webseite unserer Rechtsanwaltskanzlei: Mehr Infos zu Gewerberegistrat
Anwaltliche Hilfe
Wer Rechnungen oder Mahnungen der GES Registrat GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standardeintrags“ auf Gewerberegistrat.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden. Mehr zur GES Registrat lesen Sie auf unserer Webseite.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00