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Vertragsrecht | 17.01.2012

Branchenbuchabzocke

Gewerbeauskunft-Zentrale verliert vor Gericht

Amtsgericht Düsseldorf bestätigt Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Die Gewerbeauskunft-Zentrale legt ihren Mahnschreiben regelmäßig Urteile aus Verfahren vor den Amtsgerichten Köln, Bergisch-Gladbach und Düsseldorf bei, in denen sie jeweils im vereinfachten Verfahren gewonnen hat. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist darauf hin, dass diese zitierten Urteile keineswegs eine gefestigte Rechtsprechung darstellen, an die andere Gerichte in neuen Verfahren gebunden wären. Vielmehr gibt es eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, die den Kunden der Gewerbeauskunft-Zentrale Recht geben(siehe unsere Urteilsübersicht).

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht insbesondere auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 23.11.2011 (Az. 42 C 11568/11) aufmerksam: Das Gericht stellte auf die Klage eines Kunden der Gewerbeauskunft-Zentrale fest, dass deren Anspruch aus dem angeblichen Auftrag über eine kostenpflichtige Eintragung des Kunden in das Internet-Adressregister www.gewerbeauskunft-zentrale.de nicht bestehe.

Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale sieht amtlich aus

Das Gericht entschied, dass der Kunde den Vertrag nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten habe. Aus dem Vertragsformular der Gewerbeauskunft-Zentrale gehe nicht hinreichend hervor, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handele. Vielmehr erwecke die Form des Schreibens den Anschein, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln.

Kunden unterschreiben Formular nicht, um einen Vertrag abzuschließen

Interessant sind die klaren Worte des Gerichts zur Täuschung durch die Gewerbeauskunft-Zentrale: Die Gestaltung des Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale habe ersichtlich den Sinn, die Adressaten zum Abschluss eines Vertrags zu bewegen, den sie bei Kenntnis der wahren Folgen gar nicht abschließen würden.

Was Sie tun können

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät weiterhin: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Allgemeinen Gewerbeverzeichnisses zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:?

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen ______ ./. ______ ).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

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