Anforderungen an Vaterschaftsanerkennung nicht hoch
Als Vater eines Kindes, kann sich jeder eintragen lassen. Unabhängig davon, ob es sich bei dem einzutragenden Vater um den biologischen Vater handelt oder nicht. Die Frau darf nur nicht verheiratet sein. Viel gegen diese missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung tun, konnte der Staat bisher nicht. Ein Einschreiten durch die zuständigen Behörden wurde 2013 durch das Bundesverfassungsgericht verboten. Auch strafrechtlich ist das Verhalten der Beteiligten nicht relevant.
Gesetz soll Missbrauch stoppen
Das neue Gesetz soll der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung nun entgegenwirken. Nach der neuen Regelung soll der Notar, vor dem die Vaterschaft anerkannt werden soll, die Beurkundung aussetzen und die zuständige Behörde benachrichtigen, sobald konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vaterschaft zu erkennen seien. Solche Anhaltspunkte seien laut Gesetzestext beispielsweise das Vorliegen eines Asylantrags bei gleichzeitiger Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat oder das Bestehen einer vollziehbaren Ausreisepflicht. Auch das Fehlen von persönlichen Beziehungen zwischen Mutter und Vater könnte für eine missbräuchliche Eintragung sprechen.
Bundesregierung hat mit Gesetz den Anfang gemacht
Die Bundesregierung geht mit dem Gesetz in die richtige Richtung. Doch nun liegt es besonders am Notar, dem Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen Einhalt zu gebieten. Er muss den Einzelfall prüfen. So manche persönliche oder nicht-persönliche Beziehung dürfte ihm möglicherweise weiterhin verborgen bleiben. Er ist jedenfalls nun dazu angehalten, in vielen Fällen vorsorglich Kontakt mit den zuständigen Ausländerbehörden aufzunehmen und die Vaterschaftsanerkennung im Zweifel auszusetzen. Diese kann dann auch von keiner anderen Stelle vorgenommen werden.
Ansprüche des falschen Vaters gegenüber dem Kind
Problematisch ist auch, wie die Erb- und Pflichtteilsansprüche des eingetragenen Vaters gegenüber „seinem“ Kind zu bewerten sind. In anderen EU- Staaten wurde dem schon dadurch Rechnung getragen, dass Väter aus dem Pflichtteilsrecht ausgeschlossen wurden oder ein Pflichtteil nur dann besteht, wenn ein Näheverhältnis zwischen Vater und Sohn nachgewiesen werden kann. Die deutsche Gesetzesänderung ist hier jedenfalls ein Anfang, um schon in so manchem Falle die Eintragung eines falschen Vaters zu unterbinden.
Mehr Informationen zum Thema Vaterschaft können Sie auf unserer Website finden: https://www.rosepartner.de/familienrecht/abstammung-name/vaterschaft.html