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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 29.03.2016

Insolvenz

Gesellschafter­versammlung der Proven Oil Canada: Anleger sollen Auflösung der POC-Fonds beschließen

Anlegern droht der totale Verlust

Für die Anleger könnte ein teurer Schluss­strich unter ihre Beteiligung an den POC-Fonds gezogen werden. Proven Oil Canada lädt zwischen dem 8. und 10. März zu den Gesell­schafter­versammlungen nach Berlin ein. Dabei geht es auch um die Auflösung der Fonds.

Keine Chance auf Sanierung der COGI LP

Hintergrund ist die Insolvenz der kanadischen Objekt­gesellschaft COGI LP, in die sechs POC-Fonds investiert haben. Der Insolvenz­verwalter wird die Förder­rechte und Förder­gebiete verwerten, so dass die Fonds wohl mit keinen Rück­flüssen mehr rechnen können und eine Sanierung kaum noch möglich erscheint. Zumal die Ölpreise auch noch eingebrochen sind.

Anleger mussten bereit erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen

Um eine Insolvenz der COGI zu vermeiden, wurden die Anleger der POC-Fonds im vergangenen Jahr aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurück­zuzahlen. Es kam aber offenbar nicht genug Geld zusammen, um einen Kredit abzulösen. Es stellt sich die Frage, ob die Anleger weiterhin aufgefordert werden, Ausschüttungen zurück­zuzahlen oder zumindest einen Ausgleich zahlen sollen. Außerdem sollen bei den Gesell­schafter­versammlungen auch die Abschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 fest­gestellt werden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Nach wie vor ist die Rück­forderung der Ausschüttungen rechtlich umstritten. Wie allerdings zu befürchten war, haben die Anleger, die der Aufforderung nachgekommen sind, ihre Verluste dadurch offenbar nur noch vergrößert. Bei der Liquidation der Fonds wird für die Anleger voraussichtlich nicht viel übrig bleiben.

Anleger sollten Ansprüche auf Schadens­ersatz geltend machen

Um die finanziellen Verluste zumindest in Grenzen zu halten, sollten daher alle rechtlichen Möglichkeiten aus­geschöpft werden. Dabei kommt vor allem die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen in Betracht. Daher sind besonders die Angaben in den Emissions­prospekten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Neben Forderungen aus Prospekt­haftung können auch Ansprüche aus einer fehler­haften Anlage­beratung entstanden sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken der Kapital­anlage informiert werden müssen.

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