Für Anleger kein Grund zum Optimismus
Grund zum Optimismus besteht für die Anleger allerdings nicht. Denn von dem Erlös aus dem Verkauf der drei Werke in Deutschland wird für sie voraussichtlich nichts übrig bleiben. Fast noch schwerer wiegt die Tatsache, dass beide Werke in den USA, in die rund 147 Millionen Euro der Anlegergelder als ungesicherte Darlehen geflossen sein sollen, inzwischen wohl ebenfalls pleite sind und sich nach einem Bericht des Handelsblatts im Schutzschirmverfahren befinden. Mit anderen Worten: Auch von diesem Geld werden die Anleger vermutlich nichts wiedersehen. Insgesamt stehen rund 270 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer. Ein Totalverlust wird immer wahrscheinlicher.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:
Auch wenn die Hoffnung nicht groß ist, sollten die Anleger an den Gläubigerversammlungen teilnehmen oder sich vertreten lassen, um ihre Interessen zu wahren. Ebenso sollten die Forderungen bei der Insolvenzverwalterin angemeldet werden. Falls es für die Anleger im Insolvenzverfahren überhaupt etwas zu holen gibt, dürfte dennoch ein großer finanzieller Schaden bleiben.
Anleger sollten zivilrechtliche Schritte prüfen lassen
Daher sollten die Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren bauen, sondern auch zivilrechtliche Schritte prüfen lassen. Dazu zählt auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können insbesondere gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen entstanden sein, falls schon die Emissionsprospekte fehlerhaft waren. Darüber hinaus können aber auch Forderungen gegen die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geprüft werden. Zudem muss noch abgewartet werden, ob sich aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen weitere rechtliche Ansprüche ergeben können.