Der Mandant der Göddecke Rechtsanwälte hatte im Jahr 1998 eine Lebensversicherung bei der Gothaer abgeschlossen. Nachdem die ursprünglich in Aussicht gestellten Renditen jedoch in den Folgejahren nicht erreicht wurden, sondern stetig sanken, erklärte er mit Hilfe der Göddecke Rechtsanwälte den Widerspruch.
Mandant erhält Versicherungsbeiträge und erwirtschafteten Gewinn zurück
Der Versicherer erstattete daraufhin sämtliche geleisteten Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus. Es erfolgte lediglich ein geringer Abzug für den zwischenzeitlich genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit u. Ä.).
Mehrwert durch Widerspruch
Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebens- oder Rentenversicherung heran möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ für sich nutzen. Gerade anders als bei einer Kündigung darf der Versicherer bei einem Widerspruch die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags nicht von dem Ihnen zustehenden Erstattungsbetrag abziehen.
Rückkaufswert:
bezeichnet den Betrag, den ein Versicherer bei Kündigung an den Versicherungsnehmer zurückzahlt. Der Versicherer bringt hierbei seine Abschluss- und Verwaltungskosten in Abzug, sodass der Kunde dabei oftmals weniger erhält, als er einbezahlt hat.
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Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Reichen Sie also Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei uns ein.
Punkte für Ihre Check-Liste
Prüfen Sie:
- ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
- ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
Oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch uns kostenfrei prüfen.