Fehlerhafte Kreditverträge auch nach Jahren widerrufbar
Mehrere Landgerichte haben geurteilt, dass z.B. VW Bank-Kreditverträge fehlerhaft sind und damit auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Die VW Bank hätte ihre Kunden genauer und korrekter über das Recht zur Kündigung belehren müssen. Auch bei den anderen Banken treten Fehler auf. So fehlen zum Teil Angaben, zu denen die Bank ihre Kunden gegenüber gesetzlich verpflichtet ist (Pflichtangaben). Oder die Informationen sind unvollständig, widersprüchlich und damit verwirrend.
Regelung für Autokreditverträge mit Abschluss bis zum 12. Juni 2014
Einige Gerichte haben ausgeurteilt, dass sie bei zumindest bis 12. Juni 2014 abgeschlossenen Kreditverträgen eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen müssen. Die Berechnungsformel ist einfach: „Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer ./. typische Gesamtlaufleistung (meist 250.000, bei kleineren Fahrzeugen nur 200.000, bei größeren 300.000 km). Damit lohnt sich der Widerruf besonders bei nicht so viel gefahrenen Kilometern.
Regelung für Autokreditverträge mit Abschluss ab dem 13. Juni 2014
Bei Autokreditverträgen ab dem 13. Juni 2014 muss zwischen den fehlenden Pflichtangaben und der mangelhaften Widerrufsbelehrung unterschieden werden. Fehlen nur Pflichtangaben, so kann auch hier noch widerrufen werden. Wird der Widerruf ausgeübt, so kommt es auch hier zur Rückabwicklung und der Käufer erhält gegen Nutzungsentschädigung seinen Kaufpreis zurück. Liegt bei den Verträgen ab dem 13. Juni 2014 dagegen eine fehlerhafte Widerrufsinformation vor, so braucht sich der Käufer keine Nutzungsentschädigung für die von ihm gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. In dem Fall bekommt er sogar den vollen Kaufpreis erstattet.
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