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Arbeitsrecht und Sozialrecht | 16.06.2021

SOKA-Bau

Für die SOKA-Bau sind Wartung und Reparatur von Industrie­öfen Bauarbeiten

Bauwerk oder eine technische Anlage - diese Frage muss nun das Bundes­arbeits­gericht klären

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Ein Betrieb hat sich auf die Wartung und Reparatur von Induktions­öfen und anderen Industrie­öfen spezialisiert. Muss er für seine Arbeit­nehmer Beiträge zur tariflichen Sozialkasse der Bau­wirtschaft (SOKA-Bau) bezahlen? Diese Frage ist derzeit beim Bundes­arbeits­gericht in Erfurt anhängig.

Im Kern geht es um die Frage: Ist ein Induktions­ofen, wie ihn die Industrie zum Schmelzen von Metallen verwendet, ein Bauwerk oder eine technische Anlage? Das mag nach Haar­spalterei klingen. Für das Unternehmen, das auf Beitrags­zahlung verklagt wurde, hängt von der Antwort der Richter viel Geld ab.

Wartungsarbeiten und Reparaturen an Industrieöfen

Der Dortmunder Betrieb erledigte hauptsächlich Wartungs­arbeiten an Industrie­öfen. Solche Öfen werden unter anderem eingesetzt, um Metalle aufzuschmelzen. Das Induktions­schmelzen ist ein typischer Arbeits­schritt etwa beim Herstellen von Legierungen.

Dabei entstehen Schlacke­reste, die regelmäßig aus den Induktions­öfen entfernt werden müssen. In der Regel geschieht das mit einer sogenannten thermischen Lanze bei Temperaturen von mehreren tausend Grad. Das Entfernen solcher Anhaftungen mit Hilfe einer Sauerstof­flanze war ein Schwerpunkt des Unternehmens.

Außerdem tauschte es bei Bedarf die Induktoren, die für das Aufheizen der Öfen sorgen. Es führte Schweißa­rbeiten zu Reparatur­zwecken aus und befestigte an Ofen und Abtrenn­wänden Bolzen für Keramik­faser­matten zum Eindämmen der Hitze­abstrahlung.

Sozialkasse fordert Beitragsnachzahlungen in sechsstelliger Höhe

Das Verfahren um die Sozial­kassen­beiträge begann, als die SOKA-Bau von dem Unternehmen die Nachzahlung von Beiträgen für bis zu sieben Mitarbeiter und insgesamt fünf Jahre forderte. Dabei kam einiges zusammen: Zunächst beliefen sich die SOKA-Forderungen auf 200.000 Euro. Nach einem Versäumnis­urteil wollte die Sozialkasse später immerhin noch fast 170.000 Euro haben.

Die geforderten Monats­beiträge lagen bei bis zu 663 Euro pro Mitarbeiter für den letzten Teil des fraglichen Zeitraums, das Jahr 2016. Dieser Wert wurde, wie häufig, nicht auf Grundlage der tatsächlichen Brutto­löhne berechnet: Wenn die SOKA-Bau diese nicht kennt, nimmt sie als Kalkulations­grundlage die statistischen Durch­schnitts­löhne von Bau­arbeitern.

Ist ein Ofen ein Bauwerk?

Das Unternehmen zahlte nicht, die SOKA-Bau klagte. Das Verfahren nahm seinen Ausgang am Arbeits­gericht Wiesbaden. Dort hat die Sozialkasse ihren Sitz.

Das Arbeits­gericht entschied gegen die Beitrags­forderungen. Die Instandsetzungs­arbeiten fielen seiner Ansicht nach nicht unter den Tarif­vertrag über das Sozial­kassenw­esen in der Bau­wirtschaft: Industrie­öfen seien keine Bauwerke.

LAG Hessen sieht es anders

Die SOKA-Bau ging gegen dieses Urteil in Berufung vor das hessische Landes­arbeits­gericht in Frankfurt am Main. Die Richter dort konnte die Sozialkasse überzeugen: Sie kamen zum Schluss, dass die Industrie­öfen, um die es ging, Bauwerke waren. Gleich­zeitig seien sie auch Bestand­teile von „übergeordneten“ Bauwerken – den Industrie­hallen, in denen sie aufgestellt wurden.

Dass es sich bei den Öfen Gleich­zeitig um technische Anlagen handle, sei kein Widerspruch. Auch die Tatsache, dass solche Industrie­öfen transportabel sind, änderte nichts an der Einschätzung des LAG, Es verwies darauf, dass zum Versetzen der Öfen Gabel­stapler und Kräne notwendig seien.

Die Revision zum Bundes­arbeits­gericht hat das LAG zugelassen. In der Rechtsprechung ist bislang nicht abschließend geklärt, ob Industrie­öfen Bauwerke im Sinne der Sozial­kassen­pflicht sind. Die Revision läuft, nun wird der BAG entscheiden.

Bauwerk, technische Anlage, Industrieanlage? Für die SOKA-Pflicht ein entscheidender Punkt

Wie lassen sich Bauarbeiten von rein technischen Arbeiten bzw. Bauwerke von technischen sowie Industrie­anlagen abgrenzen? Diese Frage taucht im Sozial­kassen­recht immer wieder auf. Die SOKA-Bau versucht gern, ihr „Einzugs­gebiet“ zu erweitern. Längst nicht immer mit Erfolg. Wir haben schon häufiger über solche Fälle berichtet:

  • Beiträge zur Malerkasse für Korrosions­schutz­arbeiten?
  • SOKA-Bau-Beiträge für Schiffbau? Nein – mit einer Ausnahme
  • Für Schweißa­rbeiten an Rohren SOKA-Beiträge zahlen?
  • Druckrohr­systeme für Kraftwerke: Gilt für Industrie­montage Beitrags­pflicht zur SOKA-Bau?

Geht es um die SOKA-Pflicht Ihres Betriebs?

Rechtsanwalt Dr. Meides kann helfen. Rechtsanwalt Dr. Meides ist Fachanwalt für Arbeits­recht. Die Beratung und Vertretung von Unternehmen gegenüber den tariflichen Sozial­kassen ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt seiner Kanzlei. Mit seiner Unterstützung finden Sie die optimale Reaktion auf Forderungen der SOKA-Bau (oder deren Auskunfts­begehren). Sie erreichen die MEIDES Rechts­anwalts­gesellschaft unter MEIDES Rechts­anwälte Frankfurt.

Ein Fachbeitrag von

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