Der Kläger war gemeinsam mit seiner Ehefrau, Darlehensnehmer der Beklagten und finanzierte über diese ein Hausgrundstück . Das Darlehen war besichert über eine – zwischenzeitlich wieder freigegebene - (Buch-)Grundschuld und ein noch bei der Beklagten verbliebene Lebensversicherung bei der Allianz-LV über rund € 300.000,00.-. Das Darlehen war bereits getilgt. Die Rückabtretung der Lebensversicherung stand indes offen. Vorgerichtlich reagierte die Beklagte nicht und musste durch unsere Kanzlei mal wieder verklagt werden.
Dem Kläger stand der geltend gemachte Anspruch auf Rückabtretung zu, was auch die Bank erkannte; allerdings erst nach Einschaltung des Gerichts.
Der Darlehensdienst wurde wie vereinbart erbracht; damit war der Sicherungszweck entfallen. Ein Zurückbehaltungsrecht bestand zu Gunsten der DSL-Bank nicht, auch wurde ein solches von dieser weder behauptet oder gar geltend gemacht.
Das Darlehen hatte eine Laufzeit bis zum 31.07.2024. Das Darlehen wurde fristgerecht und vollständig abgelöst.
Die Lebensversicherung wies zuletzt einen Auszahlungsbetrag i.H.v. rund € 302.000,00.- auf.
Kurz nach Klageeinreichung erfolgte, was längst hätte erfolgen sollen. Die DSL-Bank erteilte Ihre Zustimmung zur Rückabtretung der Lebensversicherung sodass der Rechtsstreit für erledigt erklärt werden konnte. Zudem erklärte die Beklagte die Kostenübernahme.
Ein erneuter Erfolg unserer Kanzlei in Rechtsstreitigkeiten mit der DSL-Bank im Zusammenhang mit der Freigabe von Sicherheiten von Immobiliardarlehen!