Dies hatte zu großer Kritik geführt, so dass Bundesverkehrsminister Scheuer bereits vor einiger Zeit angekündigt hatte, dies bei der nächsten Novelle noch einmal zu prüfen und wahrscheinlich zu ändern.
Neue Regeln wahrscheinlich unwirksam
Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass der neue Bußgeldkatalog wohl aufgrund eines Formfehlers nicht ordnungsgemäß erlassen wurde. Dies führt dazu, dass die neuen Regeln vermutlich unwirksam sind und der alte Bußgeldkatalog fortbesteht.
Fahrverbote in einigen Fällen ebenfalls unwirksam
Dies ist somit insbesondere für die Geschwindigkeitsüberschreitungen relevant, bei denen nach neuem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot drohte, nach altem Bußgeldkatalog jedoch nicht. Das bedeutet, dass Fahrverbote bei erstmaligen Geschwindigkeitsverstößen unter 31 km/h innerorts und unter 41 km/h außerorts unwirksam sein könnten.
Jedenfalls wurde nun von den Verkehrsministern der Bundesländer angekündigt, die entsprechenden Fahrverbote auszusetzen.
Was Betroffene tun können
Sollten Sie dennoch entsprechende Bußgeldbescheide erhalten, sollten Sie auf jeden Fall Einspruch einlegen oder von einem Anwalt einlegen lassen. Ansonsten werden die Bußgeldbescheide rechtskräftig und es ist aktuell noch nicht klar, wie der Umgang mit bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden sein wird.
Doch auch wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid haben rechtskräftig werden lassen, könnte ein noch nicht angetretenes Fahrverbot anfechtbar sein.