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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 24.10.2017

Autokredit­vertrag

Formfehler bei Kredit­verträgen - Autokredit ohne Zahlung einer Nutzungs­entschädigung widerrufen

Keine Nutzungs­entschädigung bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden

Das Handels­blatt berichtet in seiner Ausgabe vom 17. Oktober 2017 unter der Über­schrift „Fehler im Detail“ von Möglichkeiten, einen Autokredit­vertrag wirksam zu widerrufen. Das Besondere bei Auto­krediten ab dem 13. Juni 2014 sei, dass sich der Widerruf insbesondere deswegen für den Auto­besitzer lohnt, weil für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden, keinen Abschlag für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos vorgenommen werden müsse.

Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte weist daraufhin, dass ein Verbraucher einen Autokredit­vertrag bei fehlerhafter Information über das Widerrufs­recht noch heute widerrufen könne. Dies gelte übrigens für alle privaten Leasing- und Darlehens­verträge, die ab dem 1. August 2002 geschlossen wurden nicht nur für solche ab dem 11. Juni 2010.

Autokreditvertrag ohne Zahlung der Nutzungsentschädigung widerrufen

Auch der Widerruf eines älteren Autokredit­vertrages sei wirtschaftlich sinnvoll, weil dem Verbraucher hohe Zins­ansprüche zustehen. „Bei Auto­krediten, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, sind diese Zahlungs­ansprüche zwar geringer. Bei diesen muss sich der Verbraucher jedoch nach dem Gesetz keine Nutzungs­entschädigung mehr anrechnen lassen“, verrät Anwalt Hahn. Die Folge eines wirksamen Widerrufs sei, dass ein Auto­besitzer sein mehrere Jahre gefahrenes Diesel­fahrzeug nun kostenfrei zurück­geben könne.

Urteil zu fehlerhaftem Kreditvertrag der VW Bank steht noch aus

„Am 24. Oktober 2017 soll vor dem Landgericht Berlin nochmals darüber verhandelt werden, ob ein Kredit­vertrag der VW Bank Formfehler enthält und daher wirksam widerrufen werden könne“, so Rechtsanwalt Hahn. Ein gerichtlicher Erfolg wäre ein erster Durchbruch für geschädigte VW-Kunden von Schummel­dieseln.

Autokreditverträge bei Formfehlern in Widerrufsinformationen widerrufbar

Grund­sätzlich können laut Hahn aber alle Verbraucher ihren Autokredit­vertrag bei Formfehlern der Wider­rufs­information widerrufen. Das gelte auch für finanzierte Benziner. „Da sich derzeit die Autokredit­banken noch nicht außer­gerichtlich einigen wollen, sollte der betroffene Auto­besitzer allerdings über eine eintritts­pflichtige Rechtschutz­versicherung verfügen.

Hahn Rechts­anwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kosten­freien Erstcheck an.

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