Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte weist daraufhin, dass ein Verbraucher einen Autokreditvertrag bei fehlerhafter Information über das Widerrufsrecht noch heute widerrufen könne. Dies gelte übrigens für alle privaten Leasing- und Darlehensverträge, die ab dem 1. August 2002 geschlossen wurden nicht nur für solche ab dem 11. Juni 2010.
Autokreditvertrag ohne Zahlung der Nutzungsentschädigung widerrufen
Auch der Widerruf eines älteren Autokreditvertrages sei wirtschaftlich sinnvoll, weil dem Verbraucher hohe Zinsansprüche zustehen. „Bei Autokrediten, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, sind diese Zahlungsansprüche zwar geringer. Bei diesen muss sich der Verbraucher jedoch nach dem Gesetz keine Nutzungsentschädigung mehr anrechnen lassen“, verrät Anwalt Hahn. Die Folge eines wirksamen Widerrufs sei, dass ein Autobesitzer sein mehrere Jahre gefahrenes Dieselfahrzeug nun kostenfrei zurückgeben könne.
Urteil zu fehlerhaftem Kreditvertrag der VW Bank steht noch aus
„Am 24. Oktober 2017 soll vor dem Landgericht Berlin nochmals darüber verhandelt werden, ob ein Kreditvertrag der VW Bank Formfehler enthält und daher wirksam widerrufen werden könne“, so Rechtsanwalt Hahn. Ein gerichtlicher Erfolg wäre ein erster Durchbruch für geschädigte VW-Kunden von Schummeldieseln.
Autokreditverträge bei Formfehlern in Widerrufsinformationen widerrufbar
Grundsätzlich können laut Hahn aber alle Verbraucher ihren Autokreditvertrag bei Formfehlern der Widerrufsinformation widerrufen. Das gelte auch für finanzierte Benziner. „Da sich derzeit die Autokreditbanken noch nicht außergerichtlich einigen wollen, sollte der betroffene Autobesitzer allerdings über eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung verfügen.
Hahn Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kostenfreien Erstcheck an.