Die Hunter Forderungsmanagement GmbH hat bisher versucht, im Auftrag der GES Registrat GmbH noch offene Forderungen im Zusammenhang mit einem angeblich abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag einzutreiben. Nunmehr teilt sie in einem mit „Letzte außergerichtliche Mahnung“ betitelten Schreiben mit, sämtliche Forderungen von der GES Registrat GmbH aufgekauft zu haben und die Forderung ab sofort im eigenen Namen geltend machen zu wollen. Zudem weist Hunter Forderungsmanagement GmbH sämtliche eventuell gegen die Forderung erhobenen Einwände zurück und verweist auf ein zu Gunsten der GES Registrat GmbH ergangenes Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Hall. Dies dient unserer Ansicht nach einzig der Einschüchterung der Kunden.
Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH wegen eines angeblich abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur GES Registrat GmbH und zur Hunter Forderungsmanagement GmbH.
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