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Vertragsrecht | 29.09.2017

Branchenbuchabzocke

Firmenverzeichnis Service SRL beauftragt FHG Inkasso GmbH mit Forderungseinzug

Zahlungsaufforderung der FHG Inkasso GmbH wegen beauftragten Grundeintrags im „Firmenverzeichnis Online“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Firmenverzeichnis Service SRL hat die FHG Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug für veröffentlichte Grundeinträge im „Firmenverzeichnis Online“ beauftragt.

Die Firmenverzeichnis Service SRL betreibt im Internet das Branchenbuch „Firmenverzeichnis Online“. Um an Kunden für das Verzeichnis zu kommen, verschickt es an Gewerbetreibende und Freiberufler ein mit „Firmenverzeichnis“ überschriebenes Formular. Wer dieses unterschreibt und an die Firmenverzeichnis Service SRL zurückschickt, hat damit - wohl unabsichtlich - einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Grundeintrag im Branchenbuch „Firmenverzeichnis Online“ abgeschlossen. Weigert sich ein Betroffener die anschließende Rechnung zu bezahlen, muss er mit Post von der FHG Inkasso GmbH rechnen. Das Inkassobüro wird nämlich von der Firmenverzeichnis Service SRL mit dem Forderungseinzug beauftragt.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der FHG Inkasso GmbH wegen einer nicht gezahlten Rechnung der Firmenverzeichnis Service SRL erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Firmenverzeichnis Service SRL.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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