Finanzaufsicht BaFin will Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden verbieten
Genau deshalb will die Finanzaufsicht BaFin nun auch den Stecker ziehen. Sie möchte aus Gründen des Anlegerschutzes die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden verbieten. Es geht der Finanzaufsicht nicht darum, Bonitätsanleihen generell zu verbieten. Denn für institutionelle Investoren könnten sie durchaus eine interessante Anlageform sein. Für private Anleger seien sie aber zu riskant, so die BaFin. Denn Bonitätsanleihen seien komplexe Produkte bei denen Kreditrisiken des Referenzunternehmens ausschlaggebend für Verzinsung und Rückzahlung des investierten Geldes sind. „Vereinfacht ausgedrückt: Der Anleger wettet darauf, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Er ist aber in der Regel überhaupt nicht in der Lage, dies beurteilen zu können“, so Rechtanwalt Seifert.
Bezeichnung „Bonitätsanleihe“ ist irreführend
Ein weiteres Problem sieht die BaFin auch darin, dass der Anleger auch nicht erkennen könne, wie hoch das Kreditrisiko ist und ob dieses Risiko durch die Zinsen auch entsprechend vergütet wird. Darüber hinaus sei auch die Bezeichnung „Bonitätsanleihe“ schon irreführend. Denn es handele sich eben nicht um eine klassische Anleihe, bei der der Anleger ein Darlehen zur Verfügung stellt. Vielmehr rutscht er in die Rolle eines Versicherers, der das Ausfallrisiko übernimmt. Für die Anleger ergebe sich aber der Eindruck, dass die Bonitätsanleihen Zinspapiere seien.
Funktionsweise der Bonitätsanleihen werden in der Regel nicht adäquat erklärt
Untersuchungen der Finanzaufsicht hätten zudem ergeben, dass Bonitätsanleihen auch gezielt an private Anleger vermittelt würden. Die Beratungsqualität lasse dabei aber zu wünschen übrig. Die Funktionsweise der Bonitätsanleihen werde den Anlegern in der Regel nicht adäquat erklärt. „Wurden Risiko oder die Funktionsweise der Bonitätsanleihen nicht ausreichend erläutert, dürften sich die Verträge aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung rückabwickeln lassen. Anleger, die durch ihre Investition Geld verloren haben, können dann auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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