Anleger konnten sich an Kakao- und Palmölplantagen beteiligen
Über die Agrofinanz GmbH konnten sich Anleger an Kakao- bzw. Palmölplantagen in Ecuador beteiligen. Ihre Investitionen sollten nicht nur nachhaltig sein, sondern auch Renditen von bis zu 9 Prozent bringen. Zudem verpflichtete sich die Gesellschaft in den Kauf-, Miet- und Rückkaufsverträgen zu einer unbedingten Rückzahlung zu einem vertraglich fest vereinbarten Preis. Das hörte sich zwar für die Anleger lukrativ an, ist aber nach Ansicht der BaFin ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Da die Agrofinanz GmbH diese Erlaubnis nicht hatte, ordnete die BaFin die Abwicklung an.
Agrofinanz ist mit Widerspruch gegen die Anordnung gescheitert
Da die Agrofinanz GmbH mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs am 23. November am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. scheiterte, ist der Bescheid sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München
Die Agrofinanz GmbH ist nun verpflichtet, die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Ob ihre liquiden Mittel dazu ausreichen, muss abgewartet werden. Reicht die Liquidität nicht, drohen den Anlegern Verluste. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Sollte es bei der Rückzahlung zu Verzögerungen kommen, kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren oder Vermittler geltend gemacht werden können.