Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Bank 1 Saar eG von dem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertretenen Kläger keine Nichtabnahmeentschädigung fordern darf. Einen solchen Anspruch hatte die Bank geltend gemacht, da das Darlehen nicht vollständig abgerufen worden war.
Bank 1 Saar eG verwendete unzulässige Pflichtangaben
Zur Begründung seiner Entscheidung stellte das Gericht darauf ab, dass in der Widerrufsbelehrung Pflichtangaben genannt worden waren, die tatsächliche keine Pflichtangaben für Immobiliardarlehen sind. Der Auffassung des BGH, dass es sich bei zusätzlich angegebenen Pflichtangaben um ein vertragliches Angebot handeln soll, den Beginn der Widerrufsfrist von der Erteilung zusätzlicher Angaben abhängig zu machen, schloss sich das Gericht mit sehr ausführlicher Begründung nicht an.
Vertrag enthielt weitere fehlerhafte bzw. verwirrende Angaben
Neben den unzutreffenden Pflichtangaben besaß der Vertrag nach diesseitig vertretener Auffassung zusätzlich fehlerhafte bzw. verwirrende Angaben zur Vertragslaufzeit, Fristberechnung und den Widerrufsfolgen. Auch deshalb konnte die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen. Das Gericht machte die zusätzlich gerügten Mängel allerdings nicht zur Grundlage seiner Entscheidung zu Gunsten des Klägers.
Widerruf von Immobiliardarlehensvertrag auch heute noch möglich
Wer nach dem 10.06.2010 einen Immobiliardarlehensvertrag geschlossen hat, sollte prüfen lassen, ob noch heute ein Widerruf des Darlehensvertrages möglich ist. In vielen Fällen kann auch noch heute durch einen Widerruf eine zinsgünstige Umschuldung oder die Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung erreicht werden. Ein weiterer Vorteil kann ein Nutzungsersatzanspruch gegen die Bank sein.
Ares Rechtsanwälte vertritt Darlehensnehmer bundesweit beim Widerruf
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte berät und vertritt Darlehensnehmer deutschlandweit zur Durchsetzung von Widerrufsrechten außergerichtlich und gerichtlich. Gerne beraten wir auch Sie zu Ihren Möglichkeiten. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf und wir geben Ihnen eine Einschätzung zu Ihrem Fall.