Der Vergleich ermöglicht dem Darlehensnehmer den sofortigen Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Darlehensnehmer erhält auch Nutzungsentschädigung
Des Weiteren darf sich der Darlehensnehmer, welcher das Darlehen im Jahre 2010 bei der Baden-Württembergischen Bank (BW-Bank) abgeschlossen hatte, über eine veritable Nutzungsentschädigung (auf den von ihm erbrachten Kapitaldienst) freuen.
Auszug aus fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Die Baden-Württembergische Bank ist ein zur Landesbank Baden-Württemberg gehörendes Kreditinstitut mit Sitz in Stuttgart, welches in den vergangenen Jahren besonders auf dem Gebiet der Darlehensvergabe an Verbraucher aktiv war. Die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung, welche der LBBW/BW-Bank in dem Verfahren zum Verhängnis wurde, lautete, in Auszügen, wie folgt:
„...
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Ihnen
- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
- eine Vertragsurkunde, ihr schriftlicher Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder ihres Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurden, nicht jedoch vor dem Abschluss des Darlehensvertrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der rechtzeitige Absendung des Widerrufs...“
Widerrufsbelehrung tausendfach verwendet
Die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung (sog. Zweipunkt-/Zweistrich-Widerrufsbelehrung) wurde von der Bank tausendfach verwendet und zum Bestandteil der Darlehensverträge gemacht.
Baufinanzierungsbanken nicht vor Darlehensrückabwicklung gefeit
Die Kanzlei MPH Legal Services, welche das Verfahren vor beiden Instanzen für den Kläger geführt hatte, freut sich über diesen Erfolg. So sind auch die vermeintlich großen Baufinanzierungsbanken nicht vor einer Darlehensrückabwicklung auf Grundlage fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gefeit.
Kontaktieren Sie uns
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihren Darlehenswiderrufsfall bundesweit gegenüber Sparkassen, Genossenschafts- und Volksbanken sowie Privatbanken.