Gesetzliche Beschränkung der Widerrufbarkeit gilt nur für Immobiliardarlehen
Das stimmt jedoch nicht, weil sich die gesetzliche Beschränkung der Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden und die seit dem 22. Juni 2016 gilt, nach dem Wohnimmobilienkreditgesetz ausdrücklich sich nur auf Immobiliardarlehen bezieht.
Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2018 – XI ZR 160/17 –.
Widerrufsbelehrungen in über 95 % der Fälle fehlerhaft
Der Bundesgerichtshof stellt heraus, dass ein Fernabsatzgeschäft nur dann nicht gegeben sei, wenn ein etwaiger Darlehensvermittler vom Kreditinstitut bevollmächtigt war. „Die vermittelnden Autohäuser und Autohändler sind im Regelfall nicht von den Autobanken bevollmächtigt worden“, weiß der Fachanwalt Peter Hahn. Die Widerrufsbelehrungen der großen Autobanken berücksichtigten diesen Umstand nicht. „Gemessen an dem aktuellen Urteil sind die Widerrufsbelehrungen der älteren Autokreditverträge, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als Fernabsatzgeschäft geschlossen wurden, in über 95 % der Fälle fehlerhaft“, verrät Rechtsanwalt Hahn.
Widerruf von Autokreditverträgen besonders für Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen interessant
„Das ist für die Betroffenen eine echte Sensation“, meint Rechtsanwalt Hahn. Denn der Widerruf des Darlehensvertrags wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat nicht nur die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrags über das Fahrzeug zur Folge. In die Zeit vor dem 11. Juni 2010 fallen sehr viele finanzierte Käufe von Euro-4-Dieselfahrzeugen, die am stärksten vom Dieselskandal betroffen sind. Die Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen haben nach unserer Bewertung eher selten kaufrechtliche oder sonstige Schadensersatzansprüche beispielsweise gegen die Volkswagen AG. Dennoch haben die Besitzer solcher Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals erhebliche Wertverluste erlitten. „Über den Widerruf des Finanzierungsvertrags können nunmehr insbesondere die Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen zurückschlagen“, rät Rechtsanwalt Peter Hahn. „Sehr wahrscheinlich hatte der Bundesgerichtshof nicht zuletzt die Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen im Blick.“
Widerrufsbelehrungen auch bei neueren Autokreditverträgen fehlerhaft
„Aber auch bei neueren Autokreditverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, hat unsere Kanzlei in mehr 85 % aller überprüften Fälle eindeutige Fehler feststellen können. Bei Betrachtung aller Autokreditverträge kommen wir daher auf eine Fehlerquote von etwa 90 %. Bei Autokreditverträgen schließlich, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss sich der Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nach unserer Auffassung sogar keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos anrechnen lassen“, meint Rechtsanwalt Hahn weiter. „Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist dann, dass ein Autobesitzer sein mehrere Jahre altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren ist“.
HAHN Rechtsanwälte bietet kostenfreien Erstcheck an
„Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss für jeden Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Hahn. Bei Autokrediten ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als bei Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal mehr als 500 Betroffene und verklagt bereits diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Rechtsanwalt Hahn liegen bereits positive Urteile von fünf bundesdeutschen Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines Autokredits können aber auch Besitzer von Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben.