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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 25.05.2016

Anlagen­beratung

Fehler­hafte Anlage­beratung: Unicredit Bank AG zum Schadens­ersatz in Höhe von 10.500 Euro verurteilt

Unicredit Bank AG verheimlicht nachweislich erhebliche Innen­provisionen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mario Bögelein

Das Landgericht Bamberg hat die Unicredit Bank AG wegen einer fehler­haften Anlage­beratung zum Schiffs­fonds MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 zum Schadens­ersatz in Höhe von 10.500 Euro (nicht rechts­kräftig) verurteilt.

Die beklagte Bank hat nach der begründeten Rechts­ansicht des Land­gerichtes Bamberg verschwiegen, dass entgegen den Angaben im Prospekt fast doppelt so hohe Provisionen für die Vermittlung des Schiffs­fonds von der MPC an die Unicredit Bank AG bezahlt wurden.

Bank forderte zu hohe Vermittlungsgebühr

Für die Vermittlung erhielt die Bank statt der im Prospekt angegebenen 8,28 % sage und schreibe mindestens 14 % der Anlagesumme, was durch Bögelein & Dr. Axmann Rechts­anwälte sogar durch einen schriftlichen Urkunds­beweis nachgewiesen werden konnte. Für die akribische Recherche­arbeit von Bögelein & Dr. Axmann Rechts­anwälte wurde die Klägerin belohnt.

Das vorliegende Verfahren gibt einen tiefen Einblick in die Beratungs­praxis der Kredit­institute bei geschlossenen Fonds. Dies insbesondere auch deshalb, da es sich bei MPC (MPC Capital Investments GmbH) um einen sehr großen Anbieter von Schiffs­fonds und geschlossenen Fonds im Allgemeinen handelt. Nach eigenen Angaben der MPC hat diese bereits im Jahr 2009 insgesamt 229 Fonds mit einem Gesamt­volumen von 15,1 Milliarden initiiert.

Zahlungen von überhöhten Provisionen sind höchstwahrscheinlich kein Einzelfall

„Wir gehen davon aus, dass auch bei anderen geschlossenen Fonds deutlich überhöhte Provisionen aus dem Anlage­kapital geflossen sind. Gerade deswegen freuen wir uns besonders, dass bei MPC CPO Nordamerika Schiffe 2- Schifffonds der Nachweis gelungen ist“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellung­nahme.

Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte helfen betroffene Anleger

Anleger die ebenfalls den Fonds der MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 gezeichnet haben und von einer derartigen Vertriebs­praxis betroffen sind, sollten sich bei Bögelein & Dr. Axmann Rechts­anwälte melden.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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