In der überwiegenden Zahl der Fälle sind Bußgeldbescheide und Fahrverbote nämlich berechtigt. Trotzdem besteht natürlich das Interesse, insbesondere ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden. Das vor allem dann, wenn das Fahrverbot sofort wirksam wäre oder eine Frist von vier Monaten zur Abgabe des Führerscheins gewährt wird, der Führerschein jedoch in diesem Zeitraum nicht entbehrt werden kann.
Wichtig: Einbruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Hierbei ist es zunächst das Wichtigste, form- und fristgerecht Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Durch den Einspruch ist der Bußgeldbescheid und damit auch das Fahrverbot zunächst noch nicht wirksam und es kann entsprechend weiter gefahren werden.
Bußgeldakte durch Anwalt anfordern lassen
Dann sollten die Bußgeldakte der Behörde durch einen Anwalt angefordert und diese danach durchgesehen werden, ob dort gegebenenfalls Formfehler oder andere Angriffspunkte vorliegen.
Wenn das nicht der Fall ist, kann zumindest der Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins häufig so gesteuert werden, dass das Fahrverbot beispielsweise in einen Urlaub fällt. Das Fahrverbot wird nämlich erst dann wirksam, wenn der Einspruch zurückgewiesen oder zurückgenommen worden ist.
Auf Zeit spielen - Möglichkeit der Verjährung
Überhaupt kann es sinnvoll sein, nach der Akteneinsicht das Verfahren in die Länge zu ziehen, weil auch in dieser Phase Möglichkeiten bestehen, dass die Ordnungswidrigkeit verjährt und der Bußgeldbescheid hierdurch hinfällig wird.
Insbesondere nach der Akteneinsicht wartet die Behörde darauf, dass eine inhaltliche Stellungnahme erfolgt. Erfolgt die Stellungnahme jedoch nicht und unternimmt die Behörde auch nichts, kann hierdurch nach entsprechendem Zeitablauf die Verjährung eintreten. Das ist nicht einmal so selten, weil die Behörden personell knapp besetzt sind und auch dort beispielsweise Mitarbeiter erkranken.
Letzte Mittel: Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldbuße
Wenn auch das nicht geschieht, ist das letzte Mittel zur Verhinderung des Fahrverbots eine Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße. Dieses ist unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Es sollten jedoch möglichst wenige gleichartige Verkehrsverstöße vorangegangen sein.
Des Weiteren müsste bei einem Arbeitnehmer der Arbeitgeber bereit sein zu bestätigen, dass durch das Fahrverbot der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Bei Selbstständigen wäre es der Steuerberater, welcher bestätigen müsste, dass bei einem Fahrverbot die Existenz des Betriebs gefährdet ist.
Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung
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