Rechtsformen im deutschen Gesellschaftsrecht
Für den gewerblich tätigen Unternehmer ist die Rechtsform der passenden Gesellschaft wichtig. Die Frage der richtigen Gesellschaftsrechtsform steht nicht nur bei der Unternehmensgründung ganz weit oben auf der Prioritätsliste. Auch im laufenden Betrieb muss die Rechtsform regelmäßig überprüft werden. Das Kleid der Rechtsform eines Unternehmens lässt sich jederzeit bei Bedarf ändern. Dabei spielen oftmals strukturspezifische Aspekte eine Rolle, zum Beispiel die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge auf die nächste Generation. Eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung und ein damit verbundener Rechtsformwechsel sind oft auch steuergetrieben.
Im Gesellschaftsrecht herrscht eine Zweigleisigkeit der Gesellschaftsstruktur: Auf der einen Seite gibt es die Personengesellschaften, wie die KG, OHG, GbR oder stille Gesellschaft. Auf der anderen Seite bestehen die Kapitalgesellschaften, die in der Unternehmenspraxis als AG oder GmbH vorzufinden sind. Jede einzelne Rechtsform hat ihre spezifischen Regelungen im gesellschaftsrechtlichen Geflecht des Verbands. Sowohl bei den Kapitalgesellschaften als auch bei den Personenhandelsgesellschaften bestehen für die jeweilige Rechtsform eigenständige Informationsrechte, Gewinnansprüche, Haftungs- und Beschlussverhältnisse.
In der Unternehmenspraxis relevante Rechtsformen
Die passende Rechtsform wird abhängig von der Komplexität und Größe eines Betriebs ausgewählt. Bei der Rechtsformwahl spielen aber auch die Beteiligungs-, Investitionsverhältnisse sowie steuerliche Aspekte eine sehr wichtige Rolle. Wenn man mal den Einzelunternehmer ausblendet, werden im deutschen Mittelstand die nachfolgenden Gesellschaftsrechtsformen am häufigsten gewählt.
- Nicht jede Aktiengesellschaft ist auf dem Kapitalmarkt aktiv. Es gibt auch kleine Aktiengesellschaften, für die das AktG Privilegierungen bei der Organisation vorsieht. Die Aktiengesellschaft führt das Rechtsformkürzel AG. Wird die AG an der Börse aktiv, kann sie im Rahmen eines IPOs für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb oder einzelne M&A-Projekte Eigenkapital aufnehmen. Für die AG ist charakteristisch, dass ihre Aktionäre (Gesellschafter) nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Aktionäre haben - auch in einer kleinen AG - keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand handelt immer eigenverantwortlich.
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird mit GmbH abgekürzt. Es gibt in Deutschland über eine Million GmbHs. Sie ist die populärste Gesellschaftsform im Mittelstand. Üblicherweise verfügt die GmbH über einen kleineren Gesellschafterkreis. Anders als bei der AG verfügen die GmbH-Gesellschafter gegenüber ihrem Management über weitreichende Kontrollrechte und Weisungsbefugnisse. Gemein mit der AG hat die GmbH die Haftungsbeschränkung. Für Gesellschaftsschulden haften nicht die Gesellschafter.
- Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um das Pendant zur GmbH. Die GmbH & Co. KG gilt aus steuerlicher Sicht als eine Personengesellschaft. Anders als die GmbH gilt sie einkommensteuerlich als transparent. Bei der GmbH & Co. KG wird eine GmbH mit einer KG kombiniert und beide Gesellschaften werden als ein Unternehmen verselbständigt. Die Komplementär-GmbH übernimmt die Geschäftsführung und Haftungsbegrenzung. An der KG können sich die von der Haftung und Geschäftsführung abgeschnittenen Kommanditisten kapitalistisch beteiligen.
- Die GbR stellt unter gründungsspezifischen Gesichtspunkten die unkomplizierteste Gesellschaftsform dar. Sie kann bereits durch eine mündliche Absprache von zwei Gesellschaftern entstehen. In der Praxis wird die GbR oft Familienpool oder Immobilienpool eingesetzt. Neben einer reinen Vermögensverwaltungsgesellschaft wird die GbR auch als Einkaufsgemeinschaft oder Joint Venture-Gesellschaft strukturiert. Sie ist sehr vielseitig einsetzbar.
Fachanwalt für Gesellschaftsrecht: Ausbildung und Einsatzgebiet
Für einen Rechtsanwalt, der im Gesellschaftsrecht berät und M&A-Maßnahmen begleitet, ist die Arbeitsspezialisierung von hoher Relevanz. Viele im Gesellschaftsrecht beratende Anwälte verfügen über den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“. Die Fachanwalts-Qualifizierung erhält ein Anwalt nach einer Fachanwaltsausbildung, die von Leistungsnachweisen und der Bearbeitung von handels- und gesellschaftsrechtsbezogenen Praxisfällen begleitet wird. Nach dem Erwerb des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt sich laufend im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht fortbilden. Die Pflicht zur laufenden Fortbildung ist der Komplexität, der sich ändernden Rechtsprechung und Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht geschuldet.
Weiterführende Informationen zum Gesellschaftsrecht finden Sie auf der Homepage von ROSE & PARTNER – Rechtsanwälte Steuerberater unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html