Ursprünglich verlangte das spanische Unternehmen von Frau Minkova von Gewerbebetreibenden Zahlung von ca. 865 Euro brutto. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung jedoch nicht, da der Anzeigenvertrag täuschungsbedingt zustande gekommen ist. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die Euro Media durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Euro Media wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige in einem Infofaltplan erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00