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Internetrecht und Vertragsrecht | 04.12.2015

Branchenbuchabzocke

Euro Media verzichtet auf Forderungen für Werbeanzeige in Infofaltplan

Unternehmen storniert Anzeigenauftrag

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Euro Media Verlag GmbH hat auf Betreiben der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen angeblich geschlossenen Anzeigenvertrag für einen Infofaltplan storniert.

Ursprünglich verlangte das spanische Unternehmen von Frau Minkova von Gewerbebetreibenden Zahlung von ca. 865 Euro brutto. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung jedoch nicht, da der Anzeigenvertrag täuschungsbedingt zustande gekommen ist. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die Euro Media durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.

Anwaltliche Hilfe

Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Euro Media wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige in einem Infofaltplan erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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