Vor dem EuGH ging es um Thermofenster bei VW. Diese sorgen dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 15 und über 33 Grad reduziert werde. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug in Höhenlagen über 1000 Meter unterwegs ist. Folge ist, dass der Stickoxid Ausstoß steigt und der zulässige Grenzwert überschritten wird.
Unzulässiges Thermofenster mit Software-Update installiert
In einem Fall wurde bei einem VW mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 das Thermofenster mit dem Software-Update aufgespielt. Solche Software-Updates wurden auf Millionen Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda installiert, nachdem bekannt wurde, dass VW die Abgaswerte manipuliert hatte. „Mit dem Software-Update wurde zwar die illegale Abschalteinrichtung entfernt. Nach dem Urteil des EuGH allerdings eine andere unzulässige Abschalteinrichtung installiert – diesmal in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
EuGH-Generalanwalt: Thermofenster nicht aus Motorschutzgründen notwendig
Der EuGH-Generalanwalt hatte in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er Thermofenster für rechtswidrig hält. Durch das Thermofenster werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Nutzungsbedingungen reduziert. Daher handele es sich um eine Abschalteinrichtung. Abschalteinrichtungen könnten nur ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie aus Gründen des Motorschutzes erforderlich seien. Dies sei beim Thermofenster jedoch nicht der Fall, da es vornehmlich Teile des Abgasrückführungsrührungssystems (AGR-System) vor Verschleiß schützen solle.
EuGH: Thermofenster sind grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtungen
Dieser Einschätzung ist der EuGH nun gefolgt. Ein Thermofenster können nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es den Motor vor schweren Risiken, die eine Gefahr während der Fahrt darstellen schützen solle. „Auch dann bleibe das Thermofenster aber unzulässig, wenn es den Großteil des Jahres unter normalen Betriebsbedingungen zum Einsatz kommt, erklärte der EuGH weiter. Davon ist auszugehen, wenn die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen unter 15 Grad reduziert wird“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
EuGH-Urteil trifft Autohersteller von VW bis Mercedes
Das Urteil des EuGH dürfte weitreichende Folgen haben. Denn mit dem Software-Update wurde in Deutschland bei rund 2,4 Millionen Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 ein Thermofenster und damit einer unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Zudem wird auch beim Nachfolgemotor EA 288 ein Thermofenster verwendet.
Nicht nur VW, sondern auch andere Autohersteller wie Mercedes verwenden Thermofenster. „Betroffene Dieselfahrer können nun Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.