Der Sachverhalt
Immer wieder haben wir in unserer Praxis mit der folgenden Sachverhaltskonstellation zu tun.
Es wird mit einer Bank, z.B. der Santander Consumer Bank AG, ein Kreditvertrag geschlossen. Die Santander Consumer Bank AG vermittelt dabei zusätzlich zum Darlehen eine sogenannte Ratenschutzversicherung, die das Darlehen absichern soll. Nun benötigt der Kreditnehmer einige Zeit später mehr Geld als geplant und will nachfinanzieren. In diesem Zusammenhang beantragt der Bankkunde das bereits laufende Darlehen zu erhöhen. Er glaubt dabei oft, dass es sich wohl nur um eine Vertragsänderung handeln würde. Das stimmt aber oft gar nicht.
Beantragte Vertragsveränderung wird durch neuen Darlehensvertrag mit neuer Ratenschutzversicherung ersetzt
Anstatt der Vertragsänderung des laufenden Darlehensvertrages wird ein vollständig neuer Darlehensvertrag mit einer neuen Ratenschutzversicherung geschlossen. Dabei löst das Anschlussdarlehen das ursprüngliche Darlehen ab.
Dem Darlehensnehmer steht bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens das Recht zu, die Ratenschutzversicherung sofort zu kündigen mit der Folge der Erstattung der nichtverbrauchten Prämie.
Bei der oben beschriebenen Sachverhaltskonstellation handelt es sich um sogenannte Kettenkreditverträge, die nur durch die interne Ablösung bei der Santander Consumer Bank AG entstehen. In der Kette können auch mehr als nur zwei Verträge vorkommen, wie es im Beispiel dargestellt wurde.
Auf diese Art und Weise konnte die Santander Consumer Bank AG immer wieder neue und in der Regel jeweils teurere Ratenschutzversicherungen verkaufen und somit viel Geld verdienen.
Ratenschutzversicherungen zahlen meist nur mit anwaltlicher Hilfe nichtverbrauche Prämien zurück
Die Ratenschutzversicherungen mit denen die Banken kooperieren, haben bis jetzt - oft auch nur mit anwaltlicher Hilfe - regelmäßig nur die nichtverbrauchte Prämie bei der frühzeitigen Ablösung des letzten Darlehensvertrages in der Kette erstattet.
Bei der Aufforderung zur Erstattung für den ursprünglichen Vertrag hat die Versicherung die Erstattung regelmäßig abgelehnt, obwohl durch die interne Ablösung der ursprüngliche Darlehensvertrag ebenfalls frühzeitig beendet wurde.
Begründung der Versicherung für die Ablehnung
„Der Versicherungsvertrag wurde bereits im Rahmen einer Aufstockung bei der kreditgebenden Bank aufgelöst. Die Verrechnung wird durch die darlehensgewährende Bank mit der Beitragsprämie zu dem laufenden aufzustockenden Darlehen vorgenommen.“
Wie man jetzt noch den nichtverbrauchten Teil der Versicherungsprämie aus dem „Altvertrag“ zurückholt
Wie die Versicherung selbst mitteilt wurde der Versicherungsvertrag aufgelöst. Das heißt, dass die Versicherung entweder durch die Santander Consumer Bank AG bzw. die Versicherung selbst gekündigt wurde. Tatsache ist jedenfalls, dass die Versicherung beendet wurde und nicht mehr besteht.
Bei dieser Konstellation braucht der Darlehensnehmer den Versicherungsvertrag eigentlich gar nicht mehr zu kündigen, da es den Vertrag gar nicht mehr gibt. Wir raten hier dennoch die Versicherung zunächst noch einmal zu kündigen, selbst wenn diese Kündigung dann ins Leere geht.
Dem Darlehensnehmer steht auch hier die nichtverbrauchte Prämie zu, da der Versicherung nur der Teil der Prämie zusteht, der dem tatsächlichen Versicherungsablauf entspricht.
Kunde kann sich bei der Bank Auskunft über berücksichtigte Versicherungsprämie einholen
Die Kettenkreditverträge der Santander Consumer Bank AG sind so gestaltet, dass ihnen nicht zu entnehmen ist, ob der nichtverbrauchte Anteil der Versicherungsprämie bei der internen Ablösung berücksichtigt wurde, oder nicht.
Auf Aufforderung teilt die Santander Consumer Bank AG aber mit, welcher Versicherungsanteil zu Gunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt wurde. Die Angabe ist selten transparent.
Wie wir feststellen müssen, hat die Santander Consumer Bank AG bei der Ablösung oft zu wenig angerechnet. Demzufolge steht dem Darlehensnehmer immer noch ein fehlender Differenzbetrag zu.