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Vertragsrecht | 29.11.2017

VW-Abgas­skandal

Erfolgreicher Eilantrag: Stilllegung eines vom VW-Abgas­skandal betroffenen Fahrzeugs verhindert

Ansprüche wegen des EA 189-Skandals sind noch bis mindestens 31.12.2018 durchsetzbar

Die in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgas­skandals führende Düsseldorfer Rechts­anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich teilt mit, dass sie erfolgreich gerichtlich gegen eine Still­legungs­verfügung bezüglich eines VW Amarok vorgegangen ist.

„Das ist ein Meilenstein in der weiteren Interessen­vertretung unserer Mandanten im Abgas­skandal, weil wir die Mandanten aus der Erpressungs­situation befreien, in die sie durch die Behörden gebracht wurden“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungs­partner der Sozietät. „Wir können nunmehr in Ruhe die zivilrechtlichen Ansprüche auf Schaden­ersatz/Rücktritt durchsetzen, was wir sehr erfolgreich tun und der Mandant nutzt das Fahrzeug einfach weiter, bis die Entscheidung gefallen ist“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert weiter.

Technische Schädigung des betroffenen Fahrzeugs durch Softwareupdate nicht ausgeschlossen

Der Rechtsanwalt betont, dass die besondere Brisanz dieser Entscheidung in ihrer Begründung liege: „Die Einlassung der Straßen­verkehrsbehörde im Rahmen des Verfahrens geht dahin, dass ihr ein Gutachten vorliege, wonach eine technische Schädigung des betreffenden Fahrzeugs durch das Software­update nicht ausgeschlossen werden könne. Damit bestätigt das Straßen­verkehrs­amt die von vielen technischen Sachverständigen und von der für die Europäische Kommission tätige VELA herausgegebenen Informationen.“

Technische Nachteile für sämtliche vom EA-189-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zu erwarten

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert gibt sich kämpferisch und optimistisch: „Es ist zu erwarten, dass dieselben technischen Nachteile, die das Gutachten beschreibt, für sämtliche vom EA-189-Abgas­skandal betroffenen Fahrzeuge betrifft (eine Liste finden Sie unter https://www.auto-rueckabwicklung.de/). Zudem werden nach den Amarok-Fahrern nach der Logik des Rückrufs die nächsten zurück­gerufenen Fahrzeuge, wie etwa der Audi A 4, stillgelegt. Wir werden das zu verhindern wissen.“

Anspruchsdurchsetzung noch bis mindestens 31.12.2018 möglich

Die Rechts­anwälte weisen Mandanten und Interessenten darauf hin, dass Ansprüche wegen des EA 189-Skandals noch bis mindestens 31.12.2018 durchgesetzt werden können; lediglich Ansprüche gegen Vertrags­händler aus Gewähr­leistung werden nach dem 31.12.2017 verjährt sein. Des Weiteren betonen die Anwälte, dass die Tätigkeit gegenüber den Straßen­verkehrs­ämtern wegen der Stilllegung von den Rechts­schutz­versicherungen gedeckt werden müssen. „Im vorliegenden Fall wurden die Kosten allerdings vollständig von der Behörde übernommen - wir gehen davon aus, dass dies auch in anderen Fällen so sein wird“, gibt Prof. Dr. Rogert zu diesem Aspekt zu verstehen.

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