Fällige Zinszahlung ausgeblieben
Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro geplant. Der Zinssatz beträgt ebenfalls 7 Prozent jährlich, fällig sind die Zinsen jeweils am 30. März.
EHL ist von Erträgen der operativen Versicherungsgesellschaft Enterprise Insurance Company Plc (EIC) abhängig
Nach der Insolvenz sind die Anleger-Gelder gefährdet. Hintergrund der Insolvenz ist, dass die EHL von den Erträgen der operativen Versicherungsgesellschaft Enterprise Insurance Company Plc (EIC) abhängig ist, die aber wegen Zahlungsunfähigkeit von der Finanzaufsicht Gibraltar geschlossen wurde. Damit wurde auch klar, dass die EHL bilanziell überschuldet ist und ihren Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber den Anlegern nicht mehr nachkommen kann. Im Klartext bedeutet dies für die Anleger, dass künftig keine Zinsen mehr ausgezahlt werden und sie im Insolvenzverfahren den Anspruch eines unbesicherten Schuldners im Insolvenzverfahren haben.
Beträge für Rückzahlung der Anleihen geht in Insolvenzmasse ein
Weitere schlechte Nachrichten für die Anleger: Die Beträge für die Rückzahlung der Anleihen liegen auf keinem separaten Konto. Das Geld für die Zinszahlungen lag zwar auf einem separaten Konto, das aber kein notarielles Anderkonto war. Das bedeutet, das Geld geht in die Insolvenzmasse ein und ist nicht speziell für die Anleger gesichert. So gaben die gerichtlichen Verwalter inzwischen auch bekannt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Anleger den vollen Nominalbetrag zurückerhalten werden. Ebenso unwahrscheinlich sei es, dass die EHL ihr Geschäft fortführen wird. Für die Anleger bleibt daher lediglich die Hoffnung auf die Insolvenzquote.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:
Derzeit lässt sich nicht sagen, mit welcher Insolvenzquote die Anleger rechnen können. Es muss aber von erheblichen finanziellen Verlusten ausgegangen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um Insolvenzverfahren nach britischem Recht handelt, sodass anwaltliche Unterstützung dringend anzuraten ist. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob unabhängig vom Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, z.B. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung.