Unfallverursacher streiten nicht selten plötzlich eigene Schuld gegenüber der Versicherung ab
Der Unfallgegner ist nett, entschuldigt sich bei Ihnen, gibt Ihnen sein Versicherungskärtchen und bittet, dass ganze doch ohne Polizei zu regeln.
So schwer es fällt, raten wir als Anwälte dennoch dazu in dieser Situation die Polizei zu rufen, damit diese den Unfall aufnimmt. Denn es kommt leider immer wieder vor, dass der reumütige Unfallverursacher gegenüber seiner Versicherung plötzlich behauptet, dass Sie am Unfall Schuld sind.
Unfallmitteilung der Polizei dient der schnellstmöglichen Schadensregulierung
Die Polizei dient hier nicht in erster Linie dazu, den Unfallgegner zu bestrafen, sondern die Beweise festzuhalten und wenn möglich die Schuld festzustellen.
Eine klare Unfallmitteilung der Polizei, die den Unfallverursacher feststellt, sorgt für eine schnellstmögliche Regulierung.
Bei unklaren Schuldverhältnissen auf jeden Fall zum Anwalt
Kann die Polizei die Schuld am Unfall nicht klären, sollten Sie sich ohnehin immer mit einem Anwalt in Verbindung setzen, da davon ausgegangen werden muss, dass die Angelegenheit in einem Rechtsstreit endet.
Auch bei klarem Unfallhergang lohnt die Beauftragung des Anwalts zur Schadensregulierung
Doch auch, wenn die Polizei die Unfallverursachung klar festgestellt hat, sollten Sie immer einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen. Denn wenn Sie ohne Anwalt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Kontakt aufnehmen, besteht immer die Gefahr, dass Sie nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten.
Gerade hinsichtlich Nutzungsersatz, Wertminderung und Kostenpauschale zahlen die Versicherungen in der Regel nichts, was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde. Große Probleme gibt es auch, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, weil die Versicherungen natürlich angehalten sind, so wenig Schmerzensgeld wie möglich zu zahlen.
Auch ansonsten kann es selbst bei klaren Verkehrsunfällen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Versicherung um Schadenspositionen kommen, welche oft bei Einschaltung eines Anwalts von Anfang an vermieden werden können.
Angst vor Kosten bei Einschaltung eines Rechtsanwalts unbegründet
Sie wollen doch lieber die Regulierung selbst mit der Versicherung vornehmen, weil Ihnen ein Anwalt zu teuer ist? Hier denken Sie falsch. Die Kosten des Rechtsanwalts muss die Versicherung des Unfallverursachers als weitere Schadensposition tragen, so dass regelmäßig die Beauftragung eines Anwalts für Sie kostenlos ist.
Somit lässt sich festhalten: Bei Verkehrsunfall immer zum Anwalt!