Internetnutzer hat Lizenzgebühr gespart
Es wird so getan, als hätte der Internetnutzer, der die Dateien über eine Tauschbörse (oft ohne Kenntnis davon) zum Upload angeboten hat, die Lizenzgebühr gespart, die er normalerweise zahlen müsste, wenn er mit der Rechteinhaberin einen Vertrag abgeschlossen hätte, der ihn berechtigt, die infrage stehenden Dateien gegen eine solche Gebühr im Internet anzubieten.
Für die fiktiv gesparte Gebühr muss der Internetnutzer nun Schadenersatz leisten
Der Internetnutzer ist sozusagen in Höhe der Lizenzgebühr, die er nicht gezahlt hat, bereichert. Der Einwand, dass z.B. eine solche Privatperson einen solchen Vertrag niemals abgeschlossen hätte, ist unerheblich. Diese (fiktive) gesparte Gebühr muss der Internetnutzer nun als Schadensersatz leisten - auch noch nach 10 Jahren.
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