Alle Gesellschaften erstellen Jahresabschlüsse und lassen diese von Wirtschaftsprüfen absegnen. Das Problem: Warum fällt der deutlich niedrigere Containerbestand nicht auf, hätten die Wirtschaftsprüfer diesen nicht erkennen müssen und haften diese dann nicht auch für die Schäden der Anleger?
Haftung der Wirtschaftsprüfer möglich
Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass eine Haftung der Wirtschaftsprüfer wegen fehlerhafter Prüfungen generell möglich wäre und ihnen das verlorene Geld zurückbringen kann!
Fehlerhafte Anlagenberatung begründet Anspruch auf Schadensersatz
Banken und Sparkassen können in der Regel durch eine fehlerhafte Beratung in Anspruch genommen werden, so zum Beispiel bei einer fehlenden oder fehlerhaften Risikoaufklärung des Anlageberaters. Das Problem: Viele wesentliche Punkte mit Bezug zum Risiko liegen vor, die nicht Teil des Anlagegesprächs wurden und die nicht im Vorfeld für die Beratung durch den Berater begutachtet wurden. So wurden überhöhte Kaufpreise, das Containerüberangebot, der mögliche Totalverlust oder die Provision der Sparkassen regelmäßig nicht Teil des Gesprächs und wurden auch nicht begutachtet, obwohl sie es in beiden Fällen hätten werden müssen.
Im Ergebnis kann also fehlerhaft beraten worden sein, wodurch ein Anspruch auf Schadensersatz aus fehlerhafter Anlageberatung bestehen würde und das angelegte Geld zurückbekommen werden kann.
Zahlung aus Insolvenzverfahren ungewiss
Die überwiegende Zahl der Anleger hofft auf eine Quote im Insolvenzverfahren. Eine Feststellung der Forderung wird aber nicht vor Ende Mai 2019 erwartet und das Insolvenzverfahren wird sich über Jahre hinziehen. Ob und wie die in Aussicht gestellten Teilzahlungen erfolgen ist fraglich und wenn überhaupt etwas gezahlt wird, dann wohl nur sehr geringe Beträge.
Wir helfen Ihnen gerne
Lassen Sie sich daher unbedingt beraten, ob in Ihrem Fall eine Haftung des Anlageberaters oder der Bank aus fehlerhafter Anlageberatung in Frage kommt oder aber doch eine Haftung des Wirtschaftsprüfers. In beiden Fällen stehen wir Ihnen für die Beratung und die Geltendmachung Ihres Schadensersatzes zur Seite. Rufen Sie uns daher an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.