„Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den Vertragsinformationen gemacht worden“, ergänzt Anwalt Hahn. „Nach unseren Erfahrungen sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein Widerruf erfolgversprechend ist“, verrät Rechtsanwalt Peter Hahn.
Fehler in Vertragsinformationen
„Als fehlende Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des Nettokreditbetrages, der Laufzeit des Vertrages und ein Hinweis darauf, dass der Leasingnehmer seine außerordentliche Kündigung in einer bestimmten Form - auf einem dauerhaften Datenträger erklären muss, zu nennen. Diese Ausgangssituation eröffnet beste Chancen, ein Klagverfahren zum Beispiel gegen die Volkswagen Leasing GmbH zu gewinnen oder sich zu guten Konditionen zu vergleichen“.
Anwaltliche Prüfung erforderlich
„Ob ein Widerruf eines PKW-Leasingvertrages für einen Verbraucher erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Hahn. Bei Autokrediten und PKW-Leasingverträgen ist laut Peter Hahn eine noch größere Klagewelle als bei Immobiliendarlehen zu erwarten.
Widerruf ermöglicht Rückgabe des Fahrzeugs auch ohne Abzug eines Wertersatzes
Hahn Rechtsanwälte vertritt beim
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