Mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 informierten verschiedene EGI-Fonds die Anleger, darüber dass betreffend der Gesellschaften
- OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH
- OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH & Co. KG
- Euro Grundinvest Consulting GmbH
- Euro Grundinvest Management GmbH
Insolvenzanträge gestellt seien. Nach Angaben des aktuellen Fondsmanagements.
Anleger sind natürlich verunsichert, ob die Insolvenzwelle der Gründungs- bzw. Managementgesellschaften auch auf die EGI-Fonds überschwappt. Nach Angaben der Geschäftsleitung besteht im Augenblick keine Gefahr für die EGI-Fonds, davon infiziert zu werden. Wir werden berichten, was die aktuelle Lage für die Anleger bedeutet.
Management missachtet Anlegerinteressen
Der von dem Fondsmanagement – namentlich Herrn Sven Donhuysen – und dessen Berater in den Gesellschaftsversammlungen vorgestellte Plan zur Zukunft der Fonds konnte nicht überzeugen; die Kritik an der zunehmenden Machtkonzentration des Managements und dem Wegdrängen der Interessen der Anleger war zu massiv.
Wenn jetzt die Geschäftsleitung die Anleger und deren Anwälte für die Misere öffentlich verantwortlich macht, stößt das auf Widerstand. Denn die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, die eine hohe Zahl an Investoren aus den verschiedenen Fonds und den Genussrechten vertritt, hat versucht, Gespräche mit den involvierten Beratern zu führen. Das Interesse daran war fast null. Für Konsultationen standen die Berater der Fondsgeschäftsführung den Anwälten vieler Anleger und des EuroGrundInvest Anleger e.V. nicht zur Verfügung. Bitten nach Rückrufen verhallten ungehört.
Anleger organisieren sich
Da Investoren alleine recht bald auf verlorenem Boden stehen, organisieren sich viele mit Hilfe des EGI-Anlegervereins und der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, die seit über 20 Jahren Geldanleger vertritt.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke RECHTSANWÄLTE
Wer seine Rechte sichern will und den Zugriff auf Gelder erreichen will, die für von dem Initiator Geschädigte zur Verfügung stehen, wählt die Beratung durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und kann unter verschiedenen Vorgehensformen wählen: Schadensersatz oder Abrechnung aus seiner Fondsbeteiligung.