Funktionen der Due Diligence
Nahezu jede Due Diligence ist so aufgebaut, dass das Unternehmen als Kaufobjekt (nachfolgend kurz „Zielunternehmen“) in rechtlicher, finanzieller und steuerlicher Hinsicht durchleuchtet wird, um entsprechende Risiken zu identifizieren. Denkbar ist aber auch eine Ausweitung der Prüfung hinsichtlich Technik-, Umweltrisiken oder sonstige spezielle operative Risiken.
Neben der Risikobeurteilung dient die Due Diligence dem Zweck, den Wert des Zielunternehmens oder der zu erwerbenden Beteiligung zu bestimmen. Bei der Wertbemessung steht die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zielunternehmens im Mittelpunkt. Dabei wird aus den wirtschaftlichen und finanziellen Parametern der Vergangenheit auf die zukünftige Leistungsfähigkeit des Zielunternehmens geschlossen.
Schließlich dient das Due Diligence-Verfahren der Beweissicherung. Vor der vollzogenen Übernahme des Unternehmens werden die aktuellen Zustände aller relevanten Unternehmensbereiche dokumentiert und gesichert. Die Verkäuferseite kann durch die Offenlegung wichtiger Aspekte im Due Diligence-Verfahren spätere Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Käuferseite vermeiden.
Ablauf des Due Diligence-Verfahrens
Der Verkäufer stellt üblicherweise in einem sogenannten Datenraum für alle untersuchten Bereiche Informationen und Dokumente der Käuferseite zur Verfügung. Im Rahmen der sogenannten Legal Due Diligence (rechtliche Prüfung) werden primär der Gründungsvorgang des Zielunternehmens sowie etwaige Kapitalmaßnahmen engmaschig begutachtet. In aller Regel werden auch Themenschwerpunkte wie Immobilien, Schutzrechte, die arbeitsrechtliche Situation und öffentlich-rechtliche Verhältnisse geprüft. Kundenbeziehungen und wesentliche Vertragsbeziehungen zwischen dem zu erwerbenden Unternehmen und Dritten werden systematisch untersucht.
Die Informationen und Unterlagen werden durch die Gesellschafter des Zielunternehmens, das Zielunternehmen (also sein Management) direkt oder einem auf das M&A-Geschäft spezialisierten Dienstleister systematisch aufbereitet und dem Käufer zur Verfügung gestellt. Während in den letzten Dekaden die Unterlagen in physischer Weise, also in Aktenordnern, im Datenraum auf die Fachberater des Käufers warteten, werden nunmehr die Informationen sehr oft in digitaler Weise auf speziellen Online-Podien zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf die Unterlagen ist selbstverständlich passwortgeschützt, da viele geheime Verhältnisse im Datenraum offengelegt werden.
Nach der Prüfung des Zielunternehmens erstellen die Berater der Käuferseite einen Due Diligence-Report. Dieser eröffnet üblicherweise mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungen. Der Umfang der Due Diligence-Reports hängt stark von den einzelnen Prüfungsfeldern sowie der Komplexität des Unternehmenserwerbs ab. Es ist nicht unüblich, dass sogar verschiedene Anwaltskanzleien und Fachberater einzelne Prüfberichte erstellen. Die einzelnen Prüfberichte werden schließlich zu einem multidisziplinären Due Diligence-Report konsolidiert.
Weitere Informationen zum Unternehmenskauf finden Sie auf der Kanzleiseite des Autors: ROSE & PARTNER LLP.