Rückgabe von Diesel-Fahrzeugen mit dem Widerrufsjoker
Hintergrund: Die Widerrufinformationen der Autobanken sind häufig widersprüchlich oder verwirrend. Was Immobilienbesitzern in den vergangenen Jahren zu neuen Verträgen mit niedrigeren Zinsen verhalf, bringt Autobesitzer nun in die Situation, sich elegant über den Widerrufsjoker von ihrem Diesel-Fahrzeug trennen zu können.
Widerruf durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung möglich
Die meisten Autobanken und Leasinggeber belehrten in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht, namentlich über die Pflichtangaben in den Darlehensverträgen, was den Autokäufern häufig auch heute noch den Widerruf des Kreditvertrages und die Rückgabe des Fahrzeugs ermöglicht.
Fahrzeugrückgabe ohne Nutzungsentschädigung
Häufig ist dabei noch nicht einmal ein Wertersatz für die jahrelange Nutzung des Fahrzeugs geschuldet, letzteres bei Darlehensverträgen ab dem 13. Juni 2014. Gesetzlich geregelt ist, dass, wer seinen Autokreditvertrag erfolgreich widerruft, von der Bank die Anzahlung und die bereits getilgten Beträge erstattet bekommt, nur die Zinsen darf sie behalten. Darüber hinaus steht dem Autokäufer/Darlehensnehmer eine Nutzungsentschädigung i.H.v. grds. 5 % über Basiszinssatz auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen zu.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Autokäufer gegenüber Banken bundesweit in Darlehenswiderrufs- und sonstigen Bankrechtsstreitigkeiten.