Sogenannte Punitive Damages erlaubte das deutsche und das europäische Schadensrecht nicht und Garantien für ausgetauschte Teile im Zuge der Nachrüstung erhielt man von VW trotz Druck der europäischen Kommission nicht. Für die Betroffenen entstand immer öfter der Eindruck, dass man von deutschen Gerichten allein gelassen werden würde.
Nachdem jedoch kürzlich das Oberlandesgericht Oldenburg eine grundsätzliche vorsätzliche sittenwidrige Schädigung für möglich erklärte, was somit zu Schadensersatzansprüchen führen könnte, kam nun das nächste interessante Gerichtsurteil für Betroffene:
VW scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Der Wolfsburger Autokonzern ist dabei mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Geklagt hatten sowohl der Autohersteller, als auch die vom Konzern beauftragte Anwaltskanzlei, bei der anlässlich des Dieselabgasskandals mehrere Büroräume durchsucht und Akten durch die Münchener Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.
AG genehmigt 2017 Durchsuchung der Kanzlei
Die Staatsanwaltschaft ermittelte dabei gegen die VW Tochter Audi wegen des Verdachts auf Betrug und strafbarer Werbung. Im Zuge dessen beantragte die Staatsanwaltschaft München eine Durchsuchung der Kanzleigebäude, welcher das Amtsgericht München im März 2017 stattgab.
Die Kanzlei war zur internen Aufarbeitung des Dieselabgasskandals betraut worden, sodass diese viele VW-interne Daten in ihren Händen waren. Unter den zahlreichen Akten und Dateien sollen auch Informationen und Befragungen von einzelnen Mitarbeitern zum Dieselabgasskandal gewesen sein.
Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Akten
VW und die beauftragte Kanzlei sahen daraufhin ihre Aussicht auf eine faire Prozessführung nicht mehr gegeben, und erhoben Verfassungsbeschwerde um sich gegen die erhobenen Maßnahmen zur Wehr zu setzen.
Nachdem sowohl VW als auch die Kanzlei vor dem Amtsgericht München scheiterten, wandten diese sich an den Hüter der Deutsch Verfassung.
Die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei wurde aber schon anfangs für unzulässig erklärt, da es sich bei der betrauten Kanzlei um keine deutsche, juristische Person handele und diese somit keine Grundrechtsträgerin sei, sodass eine Beschwerdeberechtigung nicht vorläge.
BVerfG: Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und auch keine Verletzung des Rechts auf eine faire Prozessführung
Im Juni 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilantrag die Auswertung der Unterlagen gestoppt, um erst in einer Verfassungsfrage über die Rechtmäßigkeit des Handelns zu entscheiden. Nun lehnte es die Beschwerde mit der Begründung ab, dass dadurch weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Recht auf faire Prozessführung verletzt werden würde.
Unterlagen dürfen verwertet werden
Durch die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde kann die Staatsanwaltschaft München die sichergestellten Dateien nun auch auswerten und für den Prozess verwenden. Viele Verbraucheranwälte rechnen dabei mit entscheidenden Hinweisen für den Prozess. In einem wesentlichen Punkt könnte durch die sichergestellten Akten nun Licht ins Dunkle gelangen:
Wer hatte zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von der Abgasmanipulation?
Für die Prozessführung des Einzelnen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Goldwert! Auch wenn immer mehr Gerichte in Deutschland verbraucherfreundlicher entscheiden, ist noch keine hundertprozentige Sicherheit gegeben, dass VW vorsätzlich Schädigung betrieben hat.
Zwar sind viele Mitarbeiter, unter anderem auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn, vor dem Braunschweiger Landgericht angeklagt, doch konnte ihnen nichts nachgewiesen werden. Wird nun mittels der Akten festgestellt, dass Vorstandsmitglieder oder andere ranghohe Mitarbeiter von der Manipulation wussten, dürfte es für VW sehr eng in Gerichtsstreitigkeiten werden. Die Entscheidungen könnten somit ein Wendepunkt im Dieselabgasskandal sein.
Um der Verjährung zu entgehen, sollten Verbraucher vor dem 31.12.2018 Klage gegen den Autohersteller erheben.
VW begrüßt Klarheit durch Entscheidung
VW bewertete das Urteil der Karlsruher Richter trotz seiner Niederlage sehr neutral. „Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die rechtlichen Auffassungen der Anwälte von VW nicht geteilt habe, sei der Wolfsburger Autohersteller jedoch froh, dass man nun eine klare Rechtslage habe. Man wolle nun unter Einbeziehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit den Behörden weiter kooperieren.“
Wie die Kooperation für den Konzern aussehen wird, erläuterte er nicht näher, sodass offen bleibt, ob es nun auch zu einem Schritt von VW in Richtung der Betroffenen kommt.
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