Die Halter von 200.000 dieser Mercedes-Fahrzeuge bekommen zurzeit ein Schreiben (mit dem Rückrufcode NC3II6515R oder NC2II651R), in dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Dabei soll nach Angaben des Stuttgarter Autobauers mit Hilfe des Software-Updates eine spezifische Regulierung der Motorsteuerung vorgenommen werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diesen Rückruf bereits im Herbst 2019 gegenüber dem Konzern angeordnet. Die Daimler AG hat nun wohl zwei Jahre benötigt, um entsprechende Software-Updates zu entwickeln, welche - so der Hersteller selbst - dennoch Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß und die Stickoxid-Emissionen haben.
Sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung
Bei der beanstandeten unzulässigen Abschalteinrichtung, die u.a. eben auch in Fahrzeugen des Modells „Sprinter“ verbaut wurde, handelt es sich um die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, welche inzwischen ursächlich für den Rückruf hunderttausender Mercedes-Fahrzeuge ist. Dabei aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Im realen Fahrbetrieb hingegen wird diese Funktion deaktiviert und der gesetzliche Grenzwert von 180 mg/km deutlich überstiegen. Festgestellt wurde die Softwarefunktion bei Emissionsmessungen an einem Mercedes GLK 220 CDI, welcher ebenfalls den OM 651-Dieselmotor verbaut hatte und mit der Euro 5-Norm zugelassen wurde.
Hunderttausende Fahrzeuge laut KBA von Softwaremanipulationen betroffen
Bei allen vom Rückruf betroffenen Modellen handelt es sich somit um Dieselfahrzeuge der Euro 5-Abgasnorm mit dem Motor OM 651. Vom Modell „Sprinter“ werden nach Angaben in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts nun in Deutschland ca. 100.000 Fahrzeuge unter dem Code „NC3II6515R“ zurückgerufen. Die Modelle „Vito“ und „Viano“ sind mit insgesamt ca. 90.000 Fahrzeugen von der Rückrufmaßnahme mit dem Code „NC2II651R“ betroffen.
Geschädigte sollten Software-Updates nicht aufspielen lassen
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich, eine Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz und Vorreiter im Abgasskandal, empfiehlt das Software-Update nicht aufspielen zu lassen. Nach dessen Ansicht dient das Aufspielen der Software-Updates lediglich der „Vertuschung“ ursprünglicher, auf dem Motorsteuergerät installierter Abschalteinrichtungen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.
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