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Internetrecht und Vertragsrecht | 11.04.2016

Branchenbuchabzocke

Die Rechtsabteilung der Hamann Medien GmbH mahnt in Sachen meinbranchenverzeichnis.de

Die Rechtsabteilung versendet Zahlungsaufforderung!

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Ein angeblich beauftragter „Standard-Plus-Eintrag“ auf www.meinbranchenverzeichnis.de ist der Hintergrund

Wer wegen eines beauftragten „Standard-Plus-Eintrags“ auf www.meinbranchenverzeichnis.de einen Betrag von 1.413,72 Euro zahlen soll, kann bei Zahlungsverweigerung Post von der Rechtsabteilung der Hamann Medien GmbH erhalten. Unter Androhung der Einleitung rechtlicher Schritte wird die Zahlung der offenen Forderung innerhalb von fünf Werktagen gefordert. Dabei handelt es sich unserer Ansicht nach um reine Effekthascherei. Der ungewollte Kunde des Branchenverzeichnisses soll eingeschüchtert und unter Druck gesetzt werden.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungsauforderung der Rechtsabteilung der Hamann Medien GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standard Plus-Eintrags“ auf www.meinbranchenverzeichnis.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hamann Medien GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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