Wer ein Formular der HAS Verlag GmbH & Co. KG unterschrieben zurückgesendet hat, erhält in den nächsten Tagen eine Rechnung. Denn nach Auffassung des Hamburger Unternehmens soll ein Vertrag über eine Anzeige im „Kinder Notruf“ zustande gekommen sein. Beim „Kinder Notruf“ handelt es sich nach Angaben der HAS Verlag GmbH & Co. KG um eine Werbebroschüre, die sechsmal im Jahr an Haushalte ausgeliefert werden soll. Ob es wirklich dazu kommt, bleibt aber fraglich.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Rechnung der HAS Verlag GmbH & Co. KG wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige im „Kinder Notruf“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur HAS Verlag GmbH & Co. KG.
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