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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 31.10.2016

Branchen­buch­abzocke

Die Branchen­buch­abzocke geht weiter - neue Branchen­bücher, gleiche Anbieter

Doch was steckt dahinter und wie läuft die Masche mit der Abzocke ab?

Was für Verbraucher die Abofalle im Internet ist, ist für Unternehmen die Branchen­buch­abzocke von mehr oder weniger bekannten Branchen­buch­anbietern. Und das Geschäft scheint sich zu lohnen. Denn es tauchen immer neue Branchen­bücher auf, wenn auch mit identischem Anbieter! Was steckt aber dahinter und wie läuft die Masche mit der Abzocke ab? Kann man sich dagegen wehren?

Hintergrund

Viele Unternehmen mussten schon vielfach ungewollt Bekanntschaft mit dubiosen Branchen­buch­anbietern machen. Um ihre Opfer in die Falle zu locken, gehen die Anbieter meist nach dem gleichen Muster vor, lassen ihrer Kreativität zum Leidwesen der Unternehmen aber dennoch freien Lauf.

Folgende Abzocke tauchen als Grundmuster jedoch immer wieder auf:

Korrekturmasche

Bei der Korrektur­masche schicken Branchen­buch­anbieter bereist vor-ausgefüllte Formulare an Unternehmen, zusammen mit der Aufforderung die Daten zu kontrollieren, zu ergänzen oder zu berichtigen und das Formular dann unter­schrieben per Fax zurück­zusenden. Nur im klein­gedruckten Fließtext unterhalb oder neben den optisch hervor­gehobenen Adressdaten stehen dann die Angaben zum Vertrags­abschluss, zu den erheblichen Kosten sowie zur Vertrags­laufzeit.

Die Formulare sind so aufgemacht, dass im Alltags­geschäft der falsche Eindruck beim Unternehmen entsteht, dass (a) ein Eintrag bereits besteht und (b) dieser lediglich (kostenfrei) korrigiert bzw. aktualisiert werden soll.

Mit der Unterschrift und Rück­sendung schließt man dann jedoch einen kosten­pflichtigen Vertrag ab.

Rechnungsformulare

Eine weitere Form der Branchen­buch­abzocke ist die Zusendung von Formularen, die wie Rechnungen aussehen. Hier geben die Branchen­buch­anbieter die Kosten zwar klar und eindeutig an. Verschleiern aber, das (noch) gar keine Grundlage hierfür besteht. Der Vertrag wird nämlich erst mit Zahlung der genannten Summe geschlossen.

Die Branchen­buch­anbieter nutzen hier den Umstand aus, dass Verträge auch konkludent, das heißt durch schlüs­siges Verhalten geschlossen werden können.

Wie bei er Korrektur­masche, stehen auch hier die Details im klein­gedruckten Fließtext, die im Alltags­geschäft meist nicht wahr­genommen werde.

Behördenschreiben

Als weitere Form der Branchen­buch­abzocke werden zum Teil Formulare verschickt, die wie behördliche Schreiben aussehen. Auch hier wird wie bei der Abzocke mit der Rechnungs­masche der falsche Eindruck erweckt, das Unternehmen müsse für ein bereits erfolgten Eintrag in einem öffentlichen Register bezahlen. Das es sich hierbei um privaten Branchen­buch­anbieter handelt steht wiederum versteckt im klein­gedruckten Fließtext.

Doppelte Telefonanrufe

Neben Korrektur­formularen, Rechnungen und Behörden­schreiben gibt es noch die Masche mit doppelten Telefon­anrufen. Hierbei rufen die Branchen­buch­anbieter zunächst unaufgefordert im Unternehmen an. Während des Telefonats wird dann wahrheits­widrig behauptet, dass ein Eintrag bereits bestehe, der nun kostengünstig verlängert werden könne. Wider­spricht der Unternehmer den Angaben, wird dann weiter wahrheits­widrig behauptete, dass es der ganz „normaler“ Eintrag sei. (Die Anbieter haben in der Regel die örtlichen Branchen­bücher durchsucht um Eintragungen fest­zustellen). Dann wird behauptet, dass die Kündigungs­frist verstrichen sei, dem Unternehmen nun aber eine Ver­längerung zu besonderen Konditionen angeboten werden könne. Mit dem Versprechen der Zusendung der Unterlagen, endet der erste Anruf.

Der zweite Anruf folgt dann nur wenige Minuten später. Dieser diene nach Angaben des Anrufers nur dazu, die Daten aus dem ersten Anruf nochmals ab­zugleichen. Es dürften hierfür die dann folgenden Fragen entweder nur mit „ja“ oder mit „nein“ beantwortet werden. Das Gespräch wird jetzt auch auf Tonband aufgenommen. Die Abzocke nimmt dann ihren Lauf. Erst werden Daten zur Identität vorgelesen und bejaht, bevor dann nach dem Eintrag gefragt wird. Unternehmen bejahen auch dies, da sie aus dem ersten Anruf glauben, es handele sich um ihren Eintrag im öffentlichen Verzeichnis.

Und hiermit ist der neue Vertrag geschlossen.

Wie kann man sich wehren?

Ist man Opfer einer Branchen­buch­abzocke geworden, sollte man zunächst keine Zahlungen leisten. Denn ob der Branchen­buch­anbieter tatsächlich einen Anspruch hat, scheint äußerst fraglich und darf stark bezweifelt werden. Hier muss der Einzelfall genau geprüft werden.

Wurde eine Zahlung, wie meist bei der Rechnungs­masche, schon veranlasst, kann diese ggf. zurück­verlangt werden. Je nach Sitz des Branchen­buch­anbieters kann dies aber mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden sein. Auch hier muss der Einzelfall genau geprüft werden.

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