Hintergrund
Viele Unternehmen mussten schon vielfach ungewollt Bekanntschaft mit dubiosen Branchenbuchanbietern machen. Um ihre Opfer in die Falle zu locken, gehen die Anbieter meist nach dem gleichen Muster vor, lassen ihrer Kreativität zum Leidwesen der Unternehmen aber dennoch freien Lauf.
Folgende Abzocke tauchen als Grundmuster jedoch immer wieder auf:
Korrekturmasche
Bei der Korrekturmasche schicken Branchenbuchanbieter bereist vor-ausgefüllte Formulare an Unternehmen, zusammen mit der Aufforderung die Daten zu kontrollieren, zu ergänzen oder zu berichtigen und das Formular dann unterschrieben per Fax zurückzusenden. Nur im kleingedruckten Fließtext unterhalb oder neben den optisch hervorgehobenen Adressdaten stehen dann die Angaben zum Vertragsabschluss, zu den erheblichen Kosten sowie zur Vertragslaufzeit.
Die Formulare sind so aufgemacht, dass im Alltagsgeschäft der falsche Eindruck beim Unternehmen entsteht, dass (a) ein Eintrag bereits besteht und (b) dieser lediglich (kostenfrei) korrigiert bzw. aktualisiert werden soll.
Mit der Unterschrift und Rücksendung schließt man dann jedoch einen kostenpflichtigen Vertrag ab.
Rechnungsformulare
Eine weitere Form der Branchenbuchabzocke ist die Zusendung von Formularen, die wie Rechnungen aussehen. Hier geben die Branchenbuchanbieter die Kosten zwar klar und eindeutig an. Verschleiern aber, das (noch) gar keine Grundlage hierfür besteht. Der Vertrag wird nämlich erst mit Zahlung der genannten Summe geschlossen.
Die Branchenbuchanbieter nutzen hier den Umstand aus, dass Verträge auch konkludent, das heißt durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden können.
Wie bei er Korrekturmasche, stehen auch hier die Details im kleingedruckten Fließtext, die im Alltagsgeschäft meist nicht wahrgenommen werde.
Behördenschreiben
Als weitere Form der Branchenbuchabzocke werden zum Teil Formulare verschickt, die wie behördliche Schreiben aussehen. Auch hier wird wie bei der Abzocke mit der Rechnungsmasche der falsche Eindruck erweckt, das Unternehmen müsse für ein bereits erfolgten Eintrag in einem öffentlichen Register bezahlen. Das es sich hierbei um privaten Branchenbuchanbieter handelt steht wiederum versteckt im kleingedruckten Fließtext.
Doppelte Telefonanrufe
Neben Korrekturformularen, Rechnungen und Behördenschreiben gibt es noch die Masche mit doppelten Telefonanrufen. Hierbei rufen die Branchenbuchanbieter zunächst unaufgefordert im Unternehmen an. Während des Telefonats wird dann wahrheitswidrig behauptet, dass ein Eintrag bereits bestehe, der nun kostengünstig verlängert werden könne. Widerspricht der Unternehmer den Angaben, wird dann weiter wahrheitswidrig behauptete, dass es der ganz „normaler“ Eintrag sei. (Die Anbieter haben in der Regel die örtlichen Branchenbücher durchsucht um Eintragungen festzustellen). Dann wird behauptet, dass die Kündigungsfrist verstrichen sei, dem Unternehmen nun aber eine Verlängerung zu besonderen Konditionen angeboten werden könne. Mit dem Versprechen der Zusendung der Unterlagen, endet der erste Anruf.
Der zweite Anruf folgt dann nur wenige Minuten später. Dieser diene nach Angaben des Anrufers nur dazu, die Daten aus dem ersten Anruf nochmals abzugleichen. Es dürften hierfür die dann folgenden Fragen entweder nur mit „ja“ oder mit „nein“ beantwortet werden. Das Gespräch wird jetzt auch auf Tonband aufgenommen. Die Abzocke nimmt dann ihren Lauf. Erst werden Daten zur Identität vorgelesen und bejaht, bevor dann nach dem Eintrag gefragt wird. Unternehmen bejahen auch dies, da sie aus dem ersten Anruf glauben, es handele sich um ihren Eintrag im öffentlichen Verzeichnis.
Und hiermit ist der neue Vertrag geschlossen.
Wie kann man sich wehren?
Ist man Opfer einer Branchenbuchabzocke geworden, sollte man zunächst keine Zahlungen leisten. Denn ob der Branchenbuchanbieter tatsächlich einen Anspruch hat, scheint äußerst fraglich und darf stark bezweifelt werden. Hier muss der Einzelfall genau geprüft werden.
Wurde eine Zahlung, wie meist bei der Rechnungsmasche, schon veranlasst, kann diese ggf. zurückverlangt werden. Je nach Sitz des Branchenbuchanbieters kann dies aber mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden sein. Auch hier muss der Einzelfall genau geprüft werden.